9. Mai 2021

Pfarrhaus nicht für homosexuelle Partnerschaften öffnen

Quelle: idea.de

Zehn Theologen wenden sich an braunschweigische Synode: Beim Nein bleiben. Foto: PR

Braunschweig (idea) – Die Evangelisch-lutherische Kirche in Braunschweig soll bei ihrem Nein zum Zusammenleben Homosexueller im Pfarrhaus bleiben. Dafür haben sich zehn Pfarrer in einem Brief an die Landessynode ausgesprochen.

Wie es darin heißt, sollen die Synodalen die Kirchenleitung ermutigen, die bisherige Praxis in der fast 400.000 Mitglieder zählenden Kirche beizubehalten. Zum Hintergrund: Im November 2010 hatte die EKD-Synode ein neues Pfarrdienstgesetz beschlossen, das es den Landeskirchen ermöglicht, das Pfarrhaus für homosexuelle Lebensgemeinschaften zu öffnen. Jede Landeskirche hat das Recht, diese Frage in einem Ergänzungsgesetz zu regeln. Das Thema hat in einigen Landeskirchen zu heftigen Kontroversen geführt, etwa in Bayern und Sachsen. Der Brief der zehn Theologen wurde vom Vorsitzenden der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Braunschweig, Pastor Wolfgang A. Jünke, veröffentlicht. Darin heißt es: „In der Bindung unseres Gewissens an die grundsätzlichen Positionen der heiligen Schrift zu Fragen der menschlichen Geschlechtlichkeit wissen wir uns verbunden mit zahlreichen Gemeindegliedern aller Kirchen in der Welt und möchten darum darauf bestehen, dass die bisher praktizierte Position der Kirchenleitung nicht verändert wird.“ Zur Begründung verweisen die Theologen auf eine Stellungnahme von acht Altbischöfen vom Januar 2011. Sie hatten erklärt, nach der Bibel müsse die Kirche Homosexualität als „widernatürlich und schöpfungswidrig“ beurteilen. Unterzeichner waren die Altbischöfe Ulrich Wilckens (Nordelbien), Theo Sorg und Gerhard Maier (beide Württemberg), Werner Leich (Thüringen), Eduard Berger (Pommern), Heinrich Hermanns und Jürgen Johannesdotter (Schaumburg-Lippe) sowie Gerhard Müller (Braunschweig). Der Pressesprecher der braunschweigischen Landeskirche, Michael Strauß (Wolfenbüttel), sagte auf idea-Anfrage, eine Änderung der jetzigen Regelung stehe bei der nächsten Synodentagung vom 31. Mai bis 2. Juni in Goslar nicht auf der Tagesordnung. Voraussichtlich werde sich die Synode im November mit einem Ergänzungsgesetz zum Pfarrdienstrecht befassen.