28. Januar 2022

Kommunen müssen kriminelle Asylbewerber aufnehmen

Quelle: jungefreiheit.de

Wappen der Gemeinde Haßloch

KOBLENZ. Kommunen müssen zugewiesene straffällig gewordene Asylbewerber aufnehmen, auch wenn sie als rückfallgefährdet gelten. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht werde dadurch nicht verletzt, urteilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Dienstag.

Die 20.000 Einwohner große Gemeinde Haßloch hatte sich zuvor mit einem gerichtlichen Eilantrag gegen die Zuweisung eines Asylbewerbers vom Landkreis Bad Dürkheim gewandt, der eine dreijährige Haftstrafe wegen mehrerer Sexualdelikte verbüßt hatte. Wegen Rückfallgefahr und besonderer Aggressivität aufgrund einer Psychose unterliegt der Asylsuchende besonderen Überwachungsmaßnahmen und der gerichtlich angeordneten Betreuung.

Psychiatrisches Gutachten empfiehlt Langzeitmedikament

Ein psychiatrisches Gutachten empfahl die Unterbringung in einer Männerwohngruppe unter der Voraussetzung, daß der Betroffene ein Langzeitmedikament gegen seine Psychose einnehme und sich regelmäßig einem Psychiater vorstellte.

Die Gemeinde Haßloch sah durch die zwangsweise Aufnahme des Mannes ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht gefährdet und argumentierte, zum Schutz ihrer Einwohner stehe ihr ein Abwehrrecht zu. Das Oberverwaltungsgericht folgte dem jedoch nicht. Eine Gemeinde sei trotz des „verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht befugt, das Gemeinwohl ihrer Bürger geltend zu machen, sondern nur berechtigt, eigene Rechtspositionen gerichtlich zu verfolgen“, teilte das Gericht mit.

Weitere Maßnahmen nötig

Da der Asylantrag des Mannes inzwischen abgelehnt sei, komme eine Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes nicht mehr in Betracht. Zudem habe die Stadt Bad Dürkheim bereits andere problematische Asylsuchende aufgenommen. Die Zuweisung nach Haßloch sei daher im Grundsatz nicht zu beanstanden.

Die Koblenzer Richter mahnten zudem weitere Prüfungen in dem Fall an. Das bisherige psychische Gutachten habe sich lediglich mit der Psychose, nicht aber mit den Straftaten des Betroffenen befaßt. Möglicherweise seien daher weitere Maßnahmen nötig, „um die Bevölkerung vor dem rückfallgefährdeten Asylbewerber ausreichend zu schützen“. (ls)