28. Mai 2022

„Evangelische Frauen“ solidarisieren sich mit Abtreibungsärztinnen

Quelle: idea.de

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder. Foto: Markus Richter

Hannover (idea) – Der Dachverband „Evangelische Frauen in Deutschland“ hat sich mit Ärztinnen „solidarisiert“, die wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a StGB angeklagt sind.

Dieser verbietet Werbung für Abtreibungen. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (…) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbietet, ankündigt oder anpreist“.

Der Verband erneuerte am 29. August zugleich seine Forderung, den Paragrafen 219a zu streichen. Frauen müsse es möglich sein, sich in Schwangerschaftskonflikten sachlich über medizinische Methoden und Ärztinnen zu informieren, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, heißt es in einer Mitteilung. Dies verhindere der Paragraf 219a, der nach Ansicht der „Evangelischen Frauen in Deutschland“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Denn er schränke das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf freie Arztwahl ein. [Weiterlesen]