26. Mai 2022

Rundfunk-Zwangsgebühren sind verfassungsgemäß

Quelle: jungefreiheit.de

Grundgesetz für Zwangsgebühr? Foto: Thomas Schneider/agwelt

KARLSRUHE. Die Rundfunkgebühren sind im wesentlichen verfassungsgemäß. Das Grundgesetz stehe der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Allerdings sei es nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, daß auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden muß. Generell seien die Gebühren aber zulässig.

„Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an“, teilte das oberste Gericht mit. Die Rundfunkbeitragspflicht dürfe im Privaten an das Innehaben einer Wohnung anknüpfen, da der Rundfunk typischerweise dort genutzt werde. Das bedeutet, jeder Mieter, Haus- oder Wohnungsbesitzer ist generell verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen.

„Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung allerdings nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden“, mahnten die Karlsruher Richter. Geklagt hatten drei private Beitragszahler sowie eine Autovermietung.

AfD: Abschaffung politisch durchsetzen

Kritik an der Entscheidung kam von der AfD. Der Berliner Abgeordnete Ronald Gläser forderte, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen. „Nur wer dieses Programm schaut, sollte auch dafür bezahlen müssen“, sagte er. Alternativ schlug er vor, die Gebühr an das Nutzerverhalten zu koppeln.

„Wer eine Minute schaut, zahlt einen Cent. Dann würde jemand, der eine Stunde am Tag einschaltet, so viel bezahlen wie bisher. Wer nicht schaut, zahlt nichts.“ Das Urteil mache hingegen klar: „Vor Gericht ist Steuern immer schwer beizukommen. So funktioniert das nicht. Die Abschaffung der Rundfunkgebühr ist eine Angelegenheit, die wir nicht juristisch, sondern politisch durchsetzen müssen.“ (krk)