28. September 2021

Wie soll der Staat auf religiöse Konflikte reagieren?

Quelle: idea.de

Der Professor für Öffentliches Recht, Christian Waldhoff. Foto: Universität Bonn

Berlin (idea) – Erfordern neue religiöse Konflikte – etwa mit dem Islam – neue Antworten des Staates? Diese Frage berät der 68. Deutsche Juristentag, der vom 21. bis 24. September in Berlin stattfindet. An der Tagung nehmen 2.800 Juristen teil.
 

Sie wollen untersuchen, ob Änderungen der Rechtsordnung notwendig sind, und Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorlegen. Am Ende stimmt der Juristentag über diese Empfehlungen ab und legt sie der Öffentlichkeit vor. In einem Gutachten für den Juristentag empfiehlt der Professor für Öffentliches Recht, Christian Waldhoff (Bonn), religiöse Symbole – etwa Kruzifixe – nicht von vornherein aus öffentlichen Schulen zu verbannen. Sinnvoll sei es, im Einzelfall zu prüfen, ob der Schulfrieden gewahrt sei oder eine „Gefahrsituation“ bestehe. Waldhoff plädierte ferner dafür, den Sonntagsschutz zu pflegen. Dieser verbinde sozialpolitische mit religiösen Zielen. Die damit verbundene Privilegierung des christlichen Bekenntnisses stelle keinen Widerspruch zur religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates dar. Für denkbar hält es der Professor, dass angesichts der zunehmenden Zahl von Muslimen auch nicht-christliche Feiertage geschaffen werden. Zudem seien islamisch-theologische Studiengänge zur Ausbildung islamischer Religionslehrer an staatlichen Universitäten einzurichten. Waldhoff rechnet damit, dass „Religionsdelikte“ – etwa die „Beschimpfung“ von Religion – eine wachsende Bedeutung erlangen. Zur Sicherung des inneren Friedens müsse der Staat weiterhin die ungestörte Religionsausübung gewährleisten und dafür die Grenzen freier Meinungsäußerung und der Kunst bestimmen.

Kirchhof: Ein staatlicher Schutzschirm für die Kirchen

Der Steuerrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof (Heidelberg) sagte, der Staat müsse seine kulturellen Voraussetzungen pflegen. Dazu zähle das Orientierungswissen von Philosophie, Moral und Religion. Wenn der Staat einen Schutzschirm über gefährdete Finanzinstitute aufspanne, dürfe er den Schutzschirm über Kulturträger wie die Kirchen nicht geschlossen halten. Die „Nachbarschaft von Staat und Kirche“ sei ein Grundprinzip des derzeitigen Staatskirchenrechts und müsse erhalten bleiben.

Altbischof Huber für islamische Theologie an Unis

Der frühere EKD-Ratsvorsitzende, Bischof i.R. Wolfgang Huber (Berlin), sagte, Religion könne dem säkularen Staat nicht gleichgültig sein. Durch die wachsende Präsenz des Islams werde Religion verstärkt ein öffentliches Thema. Zur Religionsfreiheit gehöre auch das Recht, Moscheen zu bauen. Allerdings solle dies „im Blick auf Zahl, Größe und städtebauliche Dominanz“ maßvoll geschehen. Zudem sei die Etablierung von islamischer Theologie an staatlichen Universitäten zu fördern. Dies diene der Entwicklung einer religiösen Diskussionskultur.

Iranische Juristin: Islam ist Sinn spendende Lebensform

Die iranische Juristin und islamische Theologin Hamideh Mohagheghi (Hannover) sagte, mit dem Islam würden oft mit Demokratie unvereinbare Einstellungen wie Starrheit, Rückständigkeit, Frauenfeindlichkeit und Gewalttätigkeit verbunden. Für Muslime sei der Islam hingegen „die Sinn spendende Lebensform schlechthin, die vor der Selbstaufgabe in einer dominanten Mehrheitsgesellschaft schützt“. Der Staat solle in seiner Gesetzgebung nur dann Verbote vorsehen, wenn eine religiöse Handlung eine Gefahr für die Demokratie darstelle. So sei das Tragen eines Kopftuchs für muslimische Frauen weder ein Symbol für die Unterdrückung der Frau noch ein politisches Zeichen für fundamentalistische Ideen, sondern eine religiöse Pflicht, die sie gegenüber Gott zu erfüllen hätten.