2. Dezember 2021

Bundestagsvize Thierse hat Narrenfreiheit

Kein Strafverfahren?

K O M M E N T A R

von Thomas Schneider

Es war in unserer freiheitlichen Demokratie kaum anders zu erwarten. Das Strafverfahren gegen den Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) wird eingestellt. Er hatte sich am 1. Mai an einer Sitzblockade von Linksextremen beteiligt, um eine polizeilich genehmigte Demonstration der NPD zu unterbinden.

Die Staatsanwaltschaft sehe zwar den Anfangsverdacht einer Straftat, will aber das Verfahren wegen „geringer Schuld“ einstellen. Auch die Kürze der Blockadedauer und weil die Blockade strafrechtlich nicht als Nötigung einzustufen sei, gäbe es keinen Grund zur Verfolgung.

Gleichfalls schleierhaft erscheinen die Ausreden, dass die Strafverfolgung nur wegen der Prominenz des Politikers möglich gewesen sei und die Personalien der anderen Blockierer überhaupt nicht aufgenommen worden seien. Wie heißt es doch im Volksmund?: „Für Dummheit gibt`s kein Mittel, nur `nen großen Knüppel“. Dass sich die Staatsanwaltschaft so miserable Ausreden hat einfallen lassen, muss sogar deren hochgelobte Göttin Justitia vom Sockel hauen.

Eine Sitzblockade wurde früher strafrechtlich stets als Nötigung bewertet, da in der Rechtsprechung auch psychische Gewalt unter den Begriff der Gewalt fiel. Aber bereits 1995 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ 1 BvR 718/89) diese Auslegung gekippt. Mit einer einzigen Einschränkung: Wenn die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten. Also beispielsweise beim aktiven Widerstand gegen das Wegtragen.

Fazit: Bundestagsvize Thierse hat Narrenfreiheit und ist besonders für die heranwachsende Generation in Deutschland ein hevorragendes Beispiel gelebter Demokratie nach dem Motto: Radikalisiert euch! Auch wenn ihr euch dabei noch so bescheuert vorkommt.