30. Juni 2022

Chile: Überraschendes Aus für neues Abtreibungsrecht

Quelle: alfa-ev.de

Santiago de Chile (ALfA). In Chile ist die von Präsidentin Michelle Bachelet versprochene Liberalisierung des totalen Abtreibungsverbots überraschend gescheitert. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Nachdem am Mittwoch dieser Woche zunächst der Senat für den von der Regierung Bachelet initiierten Gesetzentwurf stimmte, galt dessen erneute Abstimmung im Unterhaus eigentlich als bloße Formsache.

Der Grund: Vor knapp einen Jahr hatte das Unterhaus mehrheitlich für die Novelle der Abtreibungsgesetzgebung votiert. Am Donnerstag hätte es in dritter und letzter Lesung nur noch minimale Änderungen beschließen sollen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommen worden waren. Doch es kam anders. Am Ende fehlte den Befürwortern des umstrittenen Gesetzesentwurfs eine Stimme für dessen Verabschiedung. Ob und wie es nun weiter geht, ist derzeit unklar.

Der umstrittene Gesetzentwurf sah vor, vorgeburtliche Kindstötungen künftig in drei Fällen für legal zu erklären, nämlich dann, wenn eine Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter ernsthaft gefährdet, das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde sowie im Falle einer diagnostizierten Schädigung des Kindes, die derart schwer erscheint, dass die Überlebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Mutterleibes als unwahrscheinlich gilt.

Schon bei der Abstimmung im Senat am Mittwochabend, der eine mehr als 15-stündige Debatte vorausging, die aufgrund von Protesten von Lebensrechtlern unterbrochen worden war, fiel die Zustimmung zu der geplanten Gesetzesreform knapp aus. Bei der Abstimmung über die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen nach Vergewaltigung – die Senatoren stimmten über jede der vorgesehenen Ausnahmen gesondert ab – betrug sie nur zwei Stimmen. 18 Senatoren votierten hier für eine Liberalisierung, 16 dagegen.

Lebensrechtler und die katholische Kirche lehnen die Reform, die von zahlreichen Befürwortern als erster Schritt zur Anerkennung eines vermeintlichen Frauenrechts auf Abtreibung betrachtet wird, vehement ab. Die konservative Opposition hatte eine Verfassungsklage für den Fall angekündigt, dass das Parlament den Gesetzentwurf beschließen würde.