28. Januar 2022

Französisches Gericht verbietet Down-Syndrom-Film

Quelle: jungefreiheit.de

„Dear Future Mom“: Darf in Frankreich nicht mehr gezeigt werden Fotos (2): YouTube/CoorDown http://bit.ly/1ikEpM4

PARIS. Ein Film über Menschen mit Down-Syndrom darf in Frankreich nicht mehr gezeigt werden, weil in diesem die Möglichkeit der Abtreibung nicht erwähnt werde, berichtete die Catholic News Agency. Der oberste Verwaltungsgerichtshof von Frankreich hatte zuvor eine Entscheidung des Hohen Rates für audiovisuelle Medien (CSA) bestätigt, der das Senden des Films „Dear Future Mom“ („Liebe werdende Mutti“) über das Glück von Menschen mit Down-Syndrom untersagt hatte.

Den Kurzfilm produzierte der Dachverband der italienischen Vereine von Menschen mit Down-Syndrom anläßlich des Welt-Down-Syndrom-Tages 2014. Eine junge Frau sei besorgt an die Organisation heranangetreten und beschrieb, daß sie ein Kind mit der Krankheit erwarte. Sie habe wissen wollen, wie sich das anfühle und ob solche Menschen „auch glücklich werden können in ihrem Leben“.

Mehrfach ausgezeichnet

Als Antwort entstand ein Film, in dem 15 junge Menschen mit Trisomie 21 der werdenden Mutter antworten und ihr zeigen, wie glücklich sie sind und ihre Mitmenschen machen können. Beim Festival der Kreativität in Cannes gewann „Liebe werdende Mutti“ sechs Löwen. Auf der Videoplattform YouTube wurde der Film mehr als sieben Millionen Mal angeklickt.

In mehreren Ländern zeigten Fernsehsender das Stück, darunter auch in Frankreich. Dort strahlten den Film laut dem Magazin Katholisches die Sender M6, Canal+ und D8 aus, bis der CSA einen Bescheid ausstellte und das Zeigen des Films als „ungeeignet“ verboten.

Die Behörde beanstandete, der Film enthalte keine „Botschaft von allgemeinem Interesse“. Der CSA war 1989 von den damals regierenden Sozialisten zur „Regulierung“ elektronischer Medien eingerichtet worden.

Film würde Abtreibungsmentalität stören

Mehrere Organisationen und Menschen mit Down-Syndrom hatten dagegen beim Staatsrat, dem obersten Verwaltungsgerichtshof Frankreichs, geklagt. Nun entschied das Gericht, das Aufführverbot sei rechtens. Es begründete sein Urteil damit, daß der Film „das Gewissen der Frauen stören könnte, die im Rahmen des Gesetzes sich für andere Optionen des persönlichen Lebens entschieden haben“.

Zudem kritisierte die Behörde, in dem Film werde die Möglichkeit zur Abtreibung nicht erwähnt. Entgegen des Rekurses bekräftigte der Staatsrat, der Bescheid hätte die Meinungsfreiheit von Menschen mit Down-Syndrom „nicht eingeschränkt“, sondern sich darauf „beschränkt“, die Verbreitung des Kurzfilms in öffentlichen Räumen für „ungeeignet“ zu erklären.

„Es ist so absurd. Ich habe noch nie von einem so unheimlichen Urteil gehört“, kritisierte die Präsidentin der Global Down Syndrom Fondation, Michelle Sie Whitten. Sie bezeichnete die Entscheidung als „schockierend“ und „offensiv“, sie würde direkt „ins Gesicht der Meinungsfreiheit“ fliegen. (ls)