28. Januar 2022

Anzeige gegen Redakteure der Anne Will-Sendung

Quelle: jungefreiheit.de

Sendung ANNE WILL am 06.11.2016. Foto: privat

NEURUPPIN. Eine Rechtsanwältin aus Brandenburg hat gegen die Moderatorin Anne Will und weitere verantwortliche Redakteure ihrer Sendung Strafanzeige erstattet. In der Sendung am vergangenen Sonntag war auch die Schweizer Konvertitin Nora Illi zu Gast. Die Frauenbeauftragte des „Islamischen Zentralrats Schweiz“ war in Vollverschleierung, einem Niqab, aufgetreten.

Sie soll, so schon Kritiker während der laufenden Sendung und auch Gäste der Talkshow, sich beschönigend über den Islamischen Staat (IS) und über ausreisewillige junge Menschen, vor allem Mädchen in den Herrschaftsbereich des IS ausgesprochen haben.

Warnung der Schweizer Behörden?

Die Schweizer Ermittlungsbehörden sollen Anne Will schon vor der Sendung davor gewarnt haben, die Konvertitin einzuladen. Dort würde gegen ein Mitglied des „Islamischen Zentralrates Schweiz“ ermittelt, berichtete die Bild.

Auf Nachfrage der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) bei der Kanzlei erläuterte die Anwältin, sie ziele vor allem auf den Tatbestand der Volksverhetzung ab. Der Paragraph 130 Strafgesetzbuch sanktioniere Handlungen oder Äußerungen, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören, weil sie gegen bestimmte Gruppen oder einen Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelten, berichtet die FAZ.

Rundfunkrat diskutiert

Die Kanzlei habe die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Hamburg geschickt. Die Hansestadt ist Sitz des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Der öffentlich rechtliche Sender ist für die Sendung „Anne Will“ zuständig.

Der Rundfunkrat des NDR will sich in seiner kommenden Sitzung mit der Sendung beschäftigen. (mec)