28. November 2021

GEZ-Verweigerin droht Haft

Quelle: jungefreiheit.de

BRANDENBURG/HAVEL. Eine alleinerziehende Mutter soll sechs Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlen will. „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“, begründete sie ihre Verweigerung in der taz. Der Haftbefehl sei im August erlassen worden, so das Amtsgericht.

Die Frau hat dagegen Beschwerde und Widerspruch eingelegt. Jetzt muß das Landgericht Potsdam über den Fall entscheiden. Die Brandenburgerin hatte sich geweigert die Rundfunkbeiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro zu zahlen. Nach eigenen Angaben arbeite sie selbstständig als Clown und lebe am Existenzminimum.

Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag abgelehnt

Eine Vermögensauskunft verweigerte die Wohngeldempfängerin, worauf die Bank ihren Dispokredit kündigte, ihre Girokarte einzog und sie einen Eintrag ins Schuldnerregister bekam. Ein Antrag auf Befreiung von dem Beitrag wurde abgelehnt. Ihre Bitte an den zuständigen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), als Härtefall eingestuft zu werden, blieb ohne Antwort.

„Am Anfang habe ich einfach nicht gezahlt, weil ich die Öffentlichen nicht nutze“, so die 43Jährie in der taz. „Mittlerweile geht es mir aber ums Prinzip: Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem vielen Geld, was sie einnehmen.“

In einem ähnlichen Fall, mußte eine Frau aus Geisa in Thüringen Anfang des Jahres 61 Tage ins Gefängnis. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte sie mit dem Antrag auf Erlaß des Haftbefehls zur Vermögensauskunft zwingen wollen, zog ihn dann aber zurück. Mit Blick darauf hatte die ARD-Vorsitzende Karola Wille vor gut einem Monat im Tagesspiegel noch in Aussicht gestellt, Beitragsverweigerer sollten zukünftig nicht mehr in Haft kommen, die Zwangsmaßnahmen bei der Vollstreckung müßten „angemessen“ sein. (mec, gb)