24. September 2021

Rezeptpflicht für „Pille danach“ aufgehoben

Quelle: idea.de

Die „Pille danach“ ist ab dem 15. März in allen Apotheken erhältlich. Foto: PR

Berlin/Glashütten (idea) – Der Bundesrat hat am 6. März die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ aufgehoben. Die Zustimmung der Länder erfolgte ohne Aussprache. Das Präparat ist ab dem 15. März in allen Apotheken erhältlich. Ausgenommen ist der Versandhandel.

Kritik kommt von den „Christdemokraten für das Leben“ (CDL/Nordwald bei Münster) und von Medizinern. Konkret geht es um das Präparat EllaOne mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat (UPA) sowie um weitere Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG). Die „Pille danach“ soll eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten fünf Tagen nach ungeschütztem Sex vermeiden.

Die Bundesvorsitzende der CDL, Mechthild Löhr (Glashütten/Taunus), bezeichnete die Wirkstoffe als eine sehr hohe hormonelle Belastung und daher gefährlich für die Gesundheit. Es könne im Einzelfall – vor allem, wenn das Hormonpräparat wiederholt eingenommen werde – zu erheblichen Nebenwirkungen kommen. Zudem sei in nicht seltenen Fällen bis zu fünf Tage nach dem Geschlechtsverkehr bereits ein Embryo entstanden. Dann könnten die Präparate laut internationalen Studien auch frühabtreibend wirken. Es habe beim Wirkstoff UPA bis heute niemand zweifelsfrei belegen können, dass keine derartige Wirkung bestehe. Für UPA könne dies sogar als gesichert gelten.

Durch die Freigabe werde die „Pille danach“ zu einem jederzeit frei verfügbaren „Lifestyle-Produkt“. Es sei zu befürchten, dass Frauen in Apotheken nicht ausreichend beraten werden. Löhr: „Hier geht es doch auch um Umsätze.“ Dass die freigegebenen Präparate in der Bundesratsverordnung als „Notfallkontrazeptiva“ beschrieben werden, kritisierte Löhr scharf: „Seit wann ist ungeschützter Verkehr ein ,Notfall‘? Staatlicherseits merken wir gar nicht mehr, welche [Weiterlesen]