17. September 2021

Werden Muslime zu mild bestraft?

Quelle: idea.de

Foto: Thorben Wengert/pixelio.de

Wiesbaden/Bergneustadt/München (idea) – Auf ein unterschiedliches Echo stößt ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden zu einem sogenannten „Ehrenmord“.

Es geht um den Fall des 24-jährigen Muslims Isa Sh. Der Mann mit afghanischen Wurzeln hatte im Februar 2013 seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen, weil sie eine Abtreibung ablehnte. Der Student befürchtete, dass seine streng muslimische Familie niemals ein Kind von einer Nichtmuslimin akzeptiert hätte.

Das Gericht verurteilte ihn aufgrund von Indizien zwar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, erkannte aber keine „besondere Schwere der Schuld“, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Begründung des Vorsitzenden Richters: Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt noch „recht ungefestigt“ gewesen und habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“. Nach diesem Urteil kann der Verurteilte bereits nach 15 Jahren die Entlassung auf Bewährung beantragen. Bei Feststellung eines „besonderen Schwere der Schuld“ wäre dies nicht möglich. [Weiterlesen]