29. Januar 2022

Staatsanwaltschaft lehnt neues Verfahren gegen Sarrazin ab

Quelle: jungefreiheit.de

Justitia: Kein Verfahren gegen Sarrazin Foto: Thorben Wengert/
pixelio.de

BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft lehnt trotz der Aufforderung der Bundesregierung die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Thilo Sarrazin ab. Auf Bitte des Bundesjustizministeriums habe die Behörde die „Sach- und Rechtslage“ noch einmal geprüft, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Thomas Fels, dem Tagesspiegel. Ein neues Verfahren werde es jedoch nicht geben.

Die Bundesregierung hatte die Justizbehörde in der vergangenen Woche auf Druck der Vereinten Nationen aufgefordert, „jede Möglichkeit zu prüfen, die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung zu überdenken“. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung gegen Sarrazin eingestellt.

UN beschwerte sich über Sarrazin

Die Regierung reagierte damit auf die Kritik des UN-Komitees zur Beseitigung von Rassendiskriminierung (Cerd). Das Gremium war nach einer Beschwerde der Türkischen Gemeinde in Deutschland nach einer dreijährigen Untersuchung zu dem Schluß gekommen, der Bestseller-Autor habe in einem Interview mit der Zeitschrift Lettre International strafwürdige Thesen vertreten.

In dem Komitee haben unter anderem die Türkei, Pakistan, Togo, Guatemala und der Niger einen Platz. Als einziges Land lehnten die Vereinigten Staaten damals eine Rüge Deutschlands ab. Der US-Vertreter argumentierte dabei, auch für Sarrazin gelte die Meinungsfreiheit.

Bundesregierung will Gesetze gegen „Rassismus“ prüfen

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Kenan Kolat, monierte unterdessen, „das Thema Rassismus“ komme in der Ausbildung von Staatsanwälten, Richtern und Anwälten zu wenig vor. Kolat hatte die Berliner Justiz auch aufgefordert, wieder gegen Sarrazin zu ermitteln.

Die Bundesregierung hat den Vereinten Nationen neben der Zusicherung, die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren, auch zugesagt, die Gesetze gegen Rassismus in Deutschland genau zu überdenken. „Die Bundesregierung prüft aktuell die deutsche Gesetzgebung zur Strafbarkeit rassistischer Äußerungen im Lichte der Äußerungen des Ausschusses“, heißt es in einem Schreiben an die Vereinten Nationen. (ho)