21. Oktober 2021

Ich warte, Karlsruhe!

Quelle: theeuropean.de

Foto: Daniel Gast/pixelio.de

Von Birgit Kelle

Bei der Homoehe hat man es eilig am Bundesverfassungsgericht, die Mehrheit der anderen Familien muss leider weiter auf Unterstützung warten.

Ja, es muss ein Freudentag gewesen sein für Volker Beck, als vergangenen Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, homosexuelle Lebensgemeinschaften auch steuerrechtlich der Ehe zwischen Mann und Frau anzugleichen. Ehegatten-Splitting jetzt also auch für schwule und lesbische Paare. Ob das ein Grund zum Feiern ist, darüber darf man in einem demokratischen Land geteilter Meinung sein. Noch jedenfalls. Das ist man übrigens auch beim Bundesverfassungsgericht. Zwei der Richter kommen zu einer anderen Meinung als ihre Kollegen.

Es ist vermutlich der größte Irrglaube, dass unser Gesetz eindeutig regeln würde, was rechtens ist oder nicht. Tatsächlich werden zumindest Jurastudenten bereits im ersten Semester von dieser Illusion befreit, viele andere erst dann, wenn sie das erste Mal vor Gericht stehen und realisieren, dass Recht und Gerechtigkeit oft zwei artfremde Begriffe darstellen. Die Auslegung gerade der Verfassungsrechte ist immer ein Abwägen verschiedener Rechtsgüter. Die juristische Literatur ist voll von verschiedenen sogenannten Minderheitenmeinungen über die gängige Rechtsprechung. Welche Ansicht am Ende die Oberhand gewinnt, ist immer auch Frage der öffentlichen Meinung, des Zeitgeistes und der Zusammensetzung der Entscheidungsträger, in diesem Fall des Bundesverfassungsgerichtes.

Bald bleibt nur noch der Familienhund außen vor

Ich bin sehr gespannt, wie das gleiche Gericht in den nächsten Jahren noch förderungswürdige Familie im Sinne des Art. 6.1 Grundgesetz definieren wird, wenn niemand mehr aus dem fröhlichen Familien-Happening ausgeschlossen werden darf, weil sonst allerorts Diskriminierung droht. Bald bleibt nur noch der Familienhund außen vor. Konsequenterweise werden wir diesen Artikel bald abschaffen müssen, wenn wir uns nicht lächerlich machen wollen.

Und so ist zunächst beängstigend, wie leichtfertig dem Bundestagsabgeordneten Beck der Satz: „Wir werden gut von Karlsruhe regiert“ über die Lippen kam. Bei so großer Freude beerdigt man doch gerne die sinnvolle Gewaltenteilung im Land und den eigenen Anspruch als Volksvertreter und Teil der Legislativen. Viel interessanter für Karlsruher Verhältnisse ist allerdings ein ganz anderer Aspekt: die Eile. Es fällt auf, mit welcher Vehemenz hier eine sofortige Umsetzung der Entscheidung vom Gericht gefordert wird. Sogar rückwirkend soll sie gelten, sodass nun alle Lebensgemeinschaften bis ins Jahr 2001 zurück zu viel gezahlte Steuern einfordern können.

Man wünschte sich, das Bundesverfassungsgericht hätte es immer genauso eilig, wenn es um die Umsetzung anderer Urteile aus dem eigenen Haus ginge. Dann, wenn nicht neue Lebensgemeinschaften, sondern die normale Familie in Deutschland ungerecht behandelt wird. Die Mehrheit. Denn dieser aktuell eiligen Sache aus Karlsruhe stehen vier Urteile in Sachen Familienpolitik gegenüber, die alle anderen und vor allem auch die traditionelle Familien fördern würden, die niemals ein Ultimatum hatten und niemals umgesetzt wurden.

Wie lange braucht Karlsruhe?

Wahrscheinlich hofft man in der Politik ja sowieso schon lange, diese Entscheidungen würden langsam in den Archiven verrotten und in Vergessenheit geraten, wo man sich doch jetzt einhellig darauf verständigt hat, dass die traditionelle Familie ein „Auslaufmodell“ sei, das man nicht fördern, sondern im Untergang begleiten will.

So etwa das Urteil zum steuerfreien Existenzminimum vom 29. Juni 1990, das Familien Steuerfreiheit auch für das Existenzminimum ihrer Kinder zusichert (BVerfG 82,60). Das ist 23 Jahre her. Frist? Keine. Umgesetzt? Nein. Ein Teil dieser zu viel gezahlten Steuern wird in Form von Kindergeld zurückgezahlt und taucht allen Ernstes immer wieder in Regierungsberichten als teure „Familienförderung“, als Geschenk an die Eltern auf. Nein, wie großzügig, dass man es zurückgibt, obwohl man es gar nicht erst einziehen dürfte. Eine Frechheit.

Das „Trümmerfrauenurteil“ vom 7. Juli 1992 (BVerfG 87,1), das „eine familienorientierte Gestaltung der Sozialpolitik im Hinblick auf die leistungsbegründende und angemessene Berücksichtigung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ forderte, weil es eine Benachteiligung der Familien sei, „wenn die Kindererziehung (…) mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird, obwohl Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt“. Unglaublich, dass man so etwas noch irgendwo lesen darf. Man sollte es ausdrucken und einrahmen, denn mehr als ein vergilbter Satz ist es leider nicht.

Vielleicht kann einer der jetzigen Verfassungsrichter der 80-jährigen Mutter, die mich neulich anschrieb, erklären, warum ihre Rente trotz sechs großgezogener Kinder nicht einmal die Hälfte eines Hartz-IV-Regelsatzes erreicht? Angemessen? Dabei ist das, was sie getan hat „leistungsbegründend“ laut Urteil. Das heißt, laut Gericht müsste die Erziehung ihrer Kinder genauso Rentenansprüche generieren wie die Einzahlung von Beiträgen.

Ich zum Beispiel habe vier Kinder „eingezahlt“ ins System. Verschiedene Schätzungen sagen, ein Kind kostet im Lauf seines Lebens über 100.000 Euro, bis es auf eigenen Beinen steht. Ich hätte mir also meine 400.000 Euro, die ich insgesamt noch zahlen werde, auch einfach sparen können, ein Haus kaufen oder als private Altersvorsorge anlegen und über eine volle Berufstätigkeit zusätzliche Rentenansprüche generieren können. Da meine Kinder aber nicht als Vorteil, sondern als Handicap gerechnet werden, droht mir später Altersarmut und meine Kinder bezahlen stattdessen die Renten der Kinderlosen. Irgendwie habe ich mir unter Generationenvertrag immer etwas anderes vorgestellt. Dies Urteil ist 21 Jahre alt. Frist: Keine. Umgesetzt: Nein. Bis heute haben wir es noch nicht einmal geschafft, dass den Frauen, die vor 1992 Kinder entbunden haben, gleich viel Rente ausgezahlt wird, wie den Frauen, die später entbunden haben. Es ist eine Schande!

Ich warte, Karlsruhe …

Dann gibt es noch das „Kinderbetreuungsurteil“ vom 10. November 1998 (BVerfG 99,216), das den Familien nicht nur die Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung ihres Familienlebens zusicherte, sondern den Staat dazu verpflichtete, alle Entscheidung der Eltern „in ihren tatsächlichen Voraussetzungen“ zu fördern. Es reicht also nicht nur, einer Mutter zu sagen: Du kannst ja zu Hause bleiben und deine Kinder selbst erziehen, nein, der Staat muss dieses unliebsame „Hausfrauen-Modell“ auch noch fördern – sagt jedenfalls das Bundesverfassungsgericht. Es ist das Urteil, das ein Betreuungsgeld nahezu zwingend einfordert als Alternative zur massiven Krippen-Förderung und die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ sehr eindeutig in die Hand der Eltern legt.

Dieses Urteil ist 15 Jahre alt. Fristsetzung: Keine. Umsetzung: Monatlich 150 Euro Betreuungsgeld, das vielleicht kommt, sollte die SPD es nicht vor das gleiche Verfassungsgericht zerren wie angekündigt. Im Gegensatz dazu monatlich 1.200 Euro Krippen-Förderung als Alternative, die sogar mit Rechtsanspruch garantiert wird. Gleichwertig sieht anders aus. Ich bin sehr gespannt, ob das Gericht bei einer tatsächlichen Verfassungsklage sein eigenes, früheres Urteil über Bord werfen würde. Und wenn ja, mit welcher Begründung.

Und zuletzt noch das „Pflegeversicherungsurteil“ vom 3. April 2001 (BVerfG 103,242), das exemplarisch die Berechnung der Beitragssätze als nicht konform mit dem Grundgesetz deklarierte, „allein schon weil Versicherte, die Kinder erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit dem gleichen Beitrag belastet werden wie Mitglieder ohne Kinder“. Das Gericht empfahl zusätzlich, alle anderen Beiträge in soziale Sicherungssysteme ebenfalls auf ihre Familienfreundlichkeit hin zu überprüfen. Denn auch hier gilt: Allein schon durch die Kosten und Einkommenseinbußen, die Eltern haben, um die zukünftigen Beitragszahler großzuziehen, haben sie bereits ihren Teil für das Solidarsystem geleistet. Dieses Urteil wiederum ist zwölf Jahre alt. Fristsetzung gab es auch hier nicht. Umsetzung: Eltern zahlen inzwischen stolze 0,25 Prozent weniger in die Pflegeversicherung ein als Nichteltern. Das ist wirklich großzügig umgesetzt und kompensiert sicher massiv die über 100.000 Euro. Vielen Dank!

Wenn es denn also so sein sollte, dass wir „von Karlsruhe regiert werden“, dann wäre es ganz großartig, wenn das Bundesverfassungsgericht mit der gleichen Eile und Dringlichkeit auch auf die Umsetzung aller anderen Urteile drängen würde, die es selbst gefällt hat. Oder will es weiter hinnehmen, dass die eigenen Entscheidungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen? Und natürlich müssen sie rückwirkend bis zum ersten Urteil vor 23 Jahren geltend gemacht werden können. Leider habe ich dazu aus Karlsruhe noch nichts gehört. Ich warte.