27. Januar 2022

Fluglinien-Angestellte darf Halskette mit Kreuz tragen

Quelle: idea.de

Kreuzträgerin zu Unrecht vom Dienst beurlaubt. Foto: Elisabeth Patzal/pixelio.de

Straßburg (idea) – Ob Christen am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz tragen dürfen, hängt von ihrer Tätigkeit ab.

Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 15. Januar. Danach war eine Angestellte der britischen Fluggesellschaft British Airways, Nadia Eweida, zu Unrecht von ihrem Dienst beurlaubt worden.

Im September 2006 hatte sich die koptisch-orthodoxe Christin geweigert, eine Anweisung zu befolgen, die das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verbietet. Sie empfand es als Einschränkung ihrer Religionsfreiheit, dass sie ihre Halskette mit dem zwei Zentimeter großen Kreuzanhänger ablegen sollte. Das Kreuz könnte Fluggästen zum Anstoß werden, lautete die Begründung der Fluggesellschaft.

Der Rundfunkanstalt BBC sagte Frau Eweida damals: „Es ist mir wichtig, das Kreuz als Zeichen meines Glaubens zu tragen, damit andere Menschen wissen, dass Jesus sie liebt.“ Außerdem hielt sie es für ungerecht, dass Musliminnen ein Kopftuch tragen durften, obwohl dies ebenfalls ein religiöses Symbol sei.

Die Frau kehrte im Februar 2007 an ihren Arbeitsplatz zurück, nachdem die Fluggesellschaft die Vorschrift wieder gelockert hatte. In der Zwischenzeit bekam sie kein Gehalt. Der Gerichtshof sprach der 61-Jährigen, die einer Pfingstkirche angehört, eine Entschädigung von 2.000 Euro zu. [Weiterlesen]