29. Januar 2022

CDL fordert Strafbarkeit der Suizidbeihilfe

Quelle: freiewelt.net

Christdemokraten für das Leben (CDL)

Ende November berät der Bundestag über die Ausweitung der Suizidbeihilfe. Nach dem Willen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die auch Mitglied im Beirat der Humanistischen Union ist, soll es erstmals seit 1945 wieder einen ärztlich assistierten Suizid geben dürfen. Sollte der einzige vorliegende Entwurf zum §217 Strafgesetzbuch Gesetz werden, wäre es in Zukunft in Deutschland erlaubt, Suizidbeihilfe legal öffentlich und privat anzubieten und durchzuführen, solange weder Entgelt noch Bezahlung dafür genommen würde.

Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) wäre das ein ethischer Dammbruch, der die Solidarität der Generationen untereinander und in der alternden Gesellschaft schwer belasten wird. Mit einem grundlegenden Positionspapier haben sich die Christdemokraten für das Leben frühzeitig an der Diskussion beteiligt und die Strafbarkeit jeder Form der Mitwirkung am Suizid in einem neuen §217 gefordert.

Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, seien in der Regel in eine verzweifelten Lebenssituation. Sie wünschten sich Hilfe, Beistand, Zuwendung und Schmerzlinderung. Öffentliche Angebote von professioneller “Beihilfe” für einen schnellen Tod, wie sie von Sterbehilfevereinen schon heute “gemeinnützig” angeboten werde, setze dahingehend nur inhumane Signale.

Wie radikal und gefährlich die Wende sein soll, die durch den Bundestag vorbereitet wird, zeigt schon jetzt der Vorwurf der Bundesjustizministerin an Ärzte, Suizidhilfe zu verweigern, statt eine ärztlich unterstütze Selbsttötung zu ermöglichen. Erfahrungen in europäischen Nachbarländern belegen, wie schnell aus dem allgemeinen Angebot der Suidzidbeihilfe die individuelle und soziale Erwartung wächst, sich und die anderen am Ende des Lebens zügig von der “Last” des Leidens und Sterbens zu befreien.

Quelle: Pressemitteilung der CDL.