25. Januar 2022

Berliner Erklärung 2012: Schutz des ungeborenen Lebens

Quelle: bv-lebensrecht.de

Berliner Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens anläßlich des Marsches für das Leben am 22. September 2012

Angesichts wachsender Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung strikt zu achten und wirksam zu schützen.

Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde.

Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig vom Stand seiner Entwicklung, von Eigenschaften und Umständen.

Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschen. Dessen Menschenwürde und Lebensrecht ist unabhängig von der Entscheidung Dritter.

Deshalb fordern wir:

1. Die Rückkehr zum gesetzlichen Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) und ein Verbot genetischer Tests zum Zweck der tödlichen Selektion potenziell behinderter Menschen.

2. Das schwere Unrecht der Tötung ungeborener Kinder beim Namen zu nennen und der Propagierung eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ entgegenzutreten.

3. Die geltenden Abtreibungsgesetze und ihre Praxis einer gründlichen wie umfassenden Prüfung und Korrektur zu unterziehen. Mit dem flüchtigen Blick auf die offizielle Abtreibungsstatistik wird der Bundesgesetzgeber seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht nicht gerecht.

4. Die Finanzierung der Abtreibung durch den Staat zu unterlassen. In Deutschland werden die Kosten für über 90 Prozent aller „beratenen“ Abtreibungen in Höhe von jährlich mehr als 40 Millionen Euro aus den Haushalten der Länder bestritten.

5. Statt Hilfe zum Töten müssen Schwangere und Familien wirksame und nachhaltige Hilfe zum Leben mit ihren Kindern erfahren. Das bisher für die Finanzierung von Abtreibungen verwendete Geld muss hier zukunftswirksam eingesetzt werden.

6. Das Leiden von Frauen, Männern und Familien unter den Folgen einer Abtreibung darf nicht länger verdrängt und verharmlost werden, sondern muß enttabuisiert und vorurteilsfrei erforscht werden.

7. Dem erneuten Aufkommen von Sterbehilfe/Euthanasie muß Einhalt geboten werden. Jede organisierte Beihilfe zum Suizid, nicht nur die gewerbsmäßige, ist unter Strafe zu stellen. Eine Legalisierung bestimmter Formen der Beihilfe ist abzulehnen, die ärztliche Beihilfe standesrechtlich zu verbieten.

Wir rufen alle Menschen dazu auf, mit uns für eine Kultur des Lebens in Deutschland und Europa einzutreten und sich der Mißachtung des Rechts ungeborener, kranker und alter Menschen auf Leben eindeutig entgegenzustellen.

Bundesverband Lebensrecht e. V.