24. Mai 2022

Kauder gegen Ehegattensplitting für Homo-Partnerschaften

Quelle: idea.de

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder. Foto: PR/Werner Schüring

Nach der Kritik konservativer Protestanten und Katholiken hat sich nun auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder (Foto), gegen ein Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen.

Berlin/Hamburg (idea) – Nach der Kritik konservativer Protestanten und Katholiken hat sich nun auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, gegen ein Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. „Ich finde, das Ehegattensplitting ist dafür da, Familien mit Kindern zu unterstützen“, sagte der Politiker dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ (Hamburg). Das sei bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften „in der Regel nicht der Fall“. Er habe „viel Sympathie“ für ein Familiensplitting, allerdings dürfe das nicht deutlich teurer werden als das Ehegattensplitting: „Wir können die etwa 15 Milliarden Euro, die wir uns das Ehegattensplitting jetzt kosten lassen, ja nicht einfach verdoppeln.“ Die Gleichstellung von Homosexuellen sei ja bereits in vielen Bereichen erfolgt, so Kauder. Bei der Kindererziehung liege die Sache für ihn aber anders: „Deshalb bin ich auch gegen das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Ich glaube, dies würde nicht dem Kindeswohl nützen. Und das Kindeswohl ist der entscheidende Maßstab.“ Erst kürzlich hatten sich die (evangelische) Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern und das Forum Deutscher Katholiken gegen den Vorstoß von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten ausgesprochen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften steuerlich wie eine Ehe zu behandeln. Die Parlamentarier – ebenso wie Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Außenminister Guido Westerwelle (FDP), der selbst in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt – berufen sich auf das Bundesverfassungsgericht, das am 1. August entschieden hatte, dass „verpartnerte“ Beamte, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen.