18. Mai 2022

Sind Islam und Demokratie vereinbar? – Ein Kommentar

Fotomontage Thomas Schneider

von H. Nowitzky

Zur Einführung des Islam-Unterrichts an deutschen Schulen

Einer „Spiegel“-Umfrage (7/2006) zufolge haben 38 Prozent der Bevölkerung Angst vor dem Islam, und 60 Prozent sehen einen dauerhaften Konflikt zwischen Christen und Muslimen auch hier voraus. Neuere Umfragen in den Medien zu verschiedenen Anlässen lassen jedoch die Vermutung zu, dass sich inzwischen mehr als 80 Prozent der Bevölkerung von islamischen Aktivitäten bedroht fühlt. Nirgendwo gibt es so blutige Christenverfolgungen wie in islamischen Ländern, werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Tausendfach geschlossene Zwangsehen – oft mit importierten Kinderbräuten, häufige Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen in muslimischen Familien bis hin zu „Ehrenmorden“ oder daraus folgenden Selbstmorden kommen bei uns kaum zur Sprache und sind auch genauso wenig ein politisches Thema. Ist es die oben erwähnte Angst? Oder passt diese Realität nicht in das Bild einer „multikulturellen Gesellschaft“? An diesem Schweigen rütteln vor allem Frauen, die den Islam selbst leidvoll durchlitten haben wie Necla Kelek, Seyran Ates oder Ayyan Hirsi Ali. Wo aber sind die Gutmenschen, die sich sonst über jedes vermeintliche Unrecht an muslimischen Immigranten zu Wort melden? Mit Angst und Schweigen können aber die Probleme nicht gelöst werden!

Nichtsdestotrotz forderte der niedersächsische Ministerpräsident Wulff vor etwa zwei Jahren die Einführung des Islam-Unterrichts an deutschen Schulen, damit, wie er meinte, eine bessere Integration muslimischer Einwanderer erreicht werde. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg nahmen diese Anregung auf – inzwischen auch Bayern, NRW und Bremen – die ohne Diskussion an einer interessierten Öffentlichkeit vorbei umgesetzt wurde. Wieder einmal setzten sich die multikulturellen Träumereien der Linksparteien und Grünen sowie das opportunistische Mitläufertum in den übrigen Parteien durch.

Kenner des Islam und seiner Lehren warnten jedoch davor. Besonders die aus Istanbul stammende Necla Kelek, promovierte Soziologin und diplomierte Volkswirtin, betonte, dass mit einem solchen Islam-Unterricht das Gegenteil von Integration erreicht werde und bestehende Parallelgesellschaften verfestigt würden. Völlig unberücksichtigt blieb bei dieser Diskussion, dass muslimische Jugendliche – nicht jedoch Mädchen – ohnehin gehalten sind, einmal wöchentlich die den Moscheen angegliederten „Madrasas“ (Koranschulen) zu besuchen, wo sie von einem Hodja, angestellt und bezahlt von der türkischen Religionsbehörde (!), in die Lehren des Koran eingeführt – besser: indoktriniert – werden.

Inzwischen haben die oben genannten Bundesländer spätestens zum Schuljahrsbeginn 2007 den Islam-Unterricht eingeführt. Die Lehrpläne dafür wurden von Muslimen erstellt und von den Kultusministerien gebilligt. Es darf die Frage gestellt werden, wer von den deutschen Prüfern mit dem Islam so vertraut ist, dass er die Lehrinhalte tatsächlich beurteilen kann. Grundsätzlich ist auch zu fragen, ob ein Islam-Unterricht in deutscher Sprache etwa einen milderen Islam lehren kann, der die vielen harten und diskriminierenden Aussagen von Koran und Hadith ausklammert. Hier scheint es eine beträchtliche Kluft zwischen Wunschdenken und Realität zu geben!

Bis alles an Allah glaubt …

Wie etwa sollen die vielen Suren des Koran, die sich abfällig über „Ungläubige“ äußern – so hat Allah Juden und Christen zu „Affen und Schweinen verwandelt“ (5,60) – oder die den „Heiligen Krieg“ gegen alle „Ungläubigen“ für jeden Muslim zur Pflicht (Fardh Kifaya) machen, von den muslimischen Lehrkräften unterrichtet werden? Mehr als 200 Surenverse befassen sich allein mit diesem Kampf gegen alle Nichtmuslime. Der „Djihad“ wird deshalb auch von den meisten Islam-Gelehrten als wichtigste 6. Säule des Islam betrachtet – was in den meisten Schulbüchern unterschlagen wird, weil dort immer nur von den bekannten Pflichten, den „5 Säulen des Islam“ (das Bekenntnis zu Allah und seinem Propheten, das Pflichtgebet – das Rezitieren bestimmter Suren, das Fasten im Ramadan, die Wallfahrt nach Mekka und die Armensteuer) die Rede ist. Dazu der renommierte Gelehrte für Islamische Geschichte an der Pariser Sorbonne, Mohammed Arkoun: „Die moslemische Religion gestattet nicht nur Hass und (Blut)Rache, sondern sie gebietet sogar unversöhnliche Feindschaft, ewigen Krieg und Mord … Alles, was im Koran gesagt wird, hat das Ziel, bestehende Religionssysteme, wie das Judentum und das Christentum, zu beseitigen … Der ´Heilige´ Kampf gehört dem entsprechend zu den absoluten Pflichten des Moslem gegenüber Allah.“

Unter den Suren, die sich gegen die „Ungläubigen“, vor allem gegen Juden und Christen, richten, finden wir die nachfolgenden:

Nehmet aber keinen von ihnen (Ungläubige) zum Freund … Und so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund und Helfer (4,89). Mehrfach im Koran wiederholt.

Siehe, der Lohn derer, welche Allah und seinen Gesandten befehden … ist nur der, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden … (5,33).

Und erschlagt sie (Juden und Christen), wo immer ihr auf sie stoßt … Also ist der Lohn der Ungläubigen (2,191).

Und bekämpfet sie, bis die Verführung aufgehört hat, und der Glaube an Allah da ist (2,193).

Und kämpfet wider sie, bis kein Bürgerkrieg mehr ist, und bis alles an Allah glaubt (8,39).

Kämpfet wider jene von denen, welchen die Schrift gegeben ward (Juden und Christen), die nicht glauben an Allah … Allah schlag sie tot! Wie sind sie verstandeslos! (9,29f). Diese Sure aus der medinischen Zeit gilt als der „Schwertvers“ und hebt 100 andere Verse auf, die zur Toleranz auffordern und zumeist noch aus der mekkanischen Zeit der Unterlegenheit stammen. Der bekannteste Koranvers zur Toleranz, der auch immer wieder von den Freunden des Dialogs hervorgehoben wird, lautet: „Es sei kein Zwang im Glauben …“ (2,256), was aber nur gilt, wenn man im Glauben des Islam lebt. Solange die „Schutzbefohlenen“ dem religiösen Empfinden und dem Überlegenheitsgefühl der muslimischen Mehrheit nicht widerstreben, haben sie als Bürger zweiter Klasse, als „Dhimmis“, ein bescheidenes Existenzrecht, das aber jederzeit beendet werden kann.

Diese „Toleranz“ endet in jedem Falle, wenn sich ein Muslim vom Islam abkehrt (Apostasie). Ein Religionswechsel wird mit dem Tod bestraft (Sure 4,89). Das bestätigt auch al-Bukhari (810-870) in einem Hadith: Muhammad forderte: „Wer seine Religion (Islam) wechselt, den tötet!“

Obwohl gemäß Sure 6,115 das Wort Allahs „vollkommen“ ist und „niemand vermag Seine Worte zu ändern“, so hat Allah selbst 225 frühere Verse des Koran aufgehoben und durch „bessere“ ersetzt. Diese „Abrogation“ wird in Sure 2,106 gerechtfertigt: „Weißt du nicht, dass Allah über alle Dinge Macht hat?“ Seine Ergänzung findet der Schwertvers in Sure 61,9: Er (Allah) ist´s, der seinen Gesandten mit der Leitung und der Religion der Wahrheit entsandt hat, um sie über jede andere Religion siegreich zu machen …Zusammengefasst werden die Aussagen des Koran zum Djihad in Sure 9,111: (Denen gehört das Paradies), die auf dem Wege Allahs streiten, die töten und getötet werden; ihnen gehört die wahre Verheißung.

Für den Islam-Kenner P. Scholl-Latour ist dieser Surenvers das entscheidende Kriterium bei der Beurteilung der Zielsetzung des Islam: „Wer diesen Koranvers nicht beherzigt, kann die kämpferische Wiedergeburt des Islam nicht begreifen.“ Einen religiösen Dialog zwischen Christen und Muslimen hält Scholl-Latour für „völlig aussichtslos“, soweit ein solcher unterschiedliche Auffassungen im Glauben näher zueinander bringen wolle. Der Dialog zwischen der westlichen und der „brodelnden islamischen Welt“ im wirtschaftlichen, politischen und militärischen Bereich sei aber unausweichlich geworden.

Obwohl das tägliche fünfmalige „Gebet“ (=Rezitieren von bestimmten Koransuren) und mehr noch das gemeinsame „Gebet“ am Freitag einen hohen Stellenwert im Islam besitzen, finden wir im Hadith eine erstaunliche Werteskala der Gebete. So hat ein Gebet in Mekka den 2000fachen Wert, während ein Gebet in Jerusalem, obwohl im Koran nicht erwähnt, immerhin noch einen 500fachen Wert hat. Nach al-Buhari hat jedoch eine Nachtwache im „Heiligen Krieg“ den Wert von 100 Jahren Gebet! Zwei weitere Sprüche Muhammads zum Djihad werden ebenfalls von al-Buhari im Hadith überliefert und zeigen, wie wichtig der „Heilige Krieg“ den Muslimen ist. Abu Hurayra, ein enger Genosse Muhammads, fragte: „Prophet Allahs, was ist gleichwertig mit dem Djihad?“ Er antwortete: „Es gibt nichts Gleichwertiges!“ Muhammad wurde auch gefragt: „Wer ist der Beste unter den Menschen?“ Er sagte: „Der Gläubige, der mit seiner Person und mit seinem Vermögen in den Djihad zieht.“

Wie sollen so klare Aussagen aus Koran und Hadith unterrichtet werden? Aufgrund ihrer hohen Zahl können sie ja nicht einfach unter den Tisch fallen. Sie richten sich eindeutig vor allem gegen Juden und Christen, fördern Antisemitismus und Christenverfolgung, die in allen islamischen Ländern stattfindet.

Muhammad und die Frauen

Auffällig viele Surenverse und Abschnitte im Hadith befassen sich mit den Frauen, die offenbar für den Propheten zu einem Problem wurden – oder es bereits vor seiner Berufung waren.

Gemäß den Offenbarungen des Koran sind Frauen den Männern nicht gleichgestellt und werden eher als “Sache“ betrachtet. Sie haben es deshalb auch wesentlich schwerer, in Allahs Paradies zu gelangen, wo sie allerdings dann auch nur eine untergeordnete Stellung einnehmen. Sure 4 („Die Weiber“) lehrt, dass die Männer den Frauen überlegen seien (Vers 34). Frauen können gekauft, getauscht, geschlagen, zwangsweise verheiratet und verstoßen werden. Bei Ehebruch sind Frauen zu töten (4,15) – normalerweise durch Steinigung. (Da ihre Aussagen vor Gericht nur den halben Wert gegenüber denen von Männern haben, kann nicht einmal eine Vergewaltigung zur Anklage gebracht werden!)

Zwangsheirat (Sure 2,221; 24,32), „Ehrenmord“ und Blutrache (16,126; 17,33 u.a.) leiten sich ebenfalls aus den Anweisungen Allahs ab.

Der Unwert einer Frau zeigt sich auch in vielen anderen Beispielen. Nach dem Hadith wird das Gebet eines Muslim zunichte gemacht, wenn beim Beten der „Schatten eines Hundes, eines Esels oder einer Frau auf den Betenden fällt“. Als Allah seinen Propheten einmal in die Hölle schauen ließ, sah der dort fast nur Frauen. „Von 100 Frauen kommen 99 in die Hölle“ erfahren wir im Hadith (al-Bukhari). Auf die Frage der Frauen „Warum?“, beschied ihnen Muhammad, dass es vor allem ihr Ungehorsam gegenüber den Männern sei. „Ihr Frauen! Die meisten von euch sind Brennholz für die Hölle, weil ihr viel herumnörgelt, euch beschwert und das Sippenrecht verwerft“ (Hindi).

Ein weiterer Grund, warum der Tradition zufolge so viele Frauen in die Hölle kommen, liegt darin, dass sie in Zeiten der „Unreinheit“ keine „gottesdienstlichen“ Handlungen ausführen dürfen. Gemäß der Schari´a, also der islamischen Gesetzgebung, gilt jede „gottesdienstliche Tat“ als eine gute Tat und kann beim jüngsten Gericht schlechte Taten aufheben. Eine Frau gilt unter anderem in der Zeit der Menstruation als unrein. In dieser Zeit sind acht Handlungen gesetzeswidrig: das rituelle Gebet, das Fasten, das Rezitieren des Koran, das Berühren des Koran, das Betreten einer Moschee (=Ort der Niederwerfung vor Allah), das Umrunden der Ka´aba in Mekka, „die sexuelle Unterwerfung“ durch einen Mann und der „erotische Genuss dessen, was sich zwischen dem Nabel und den Knien der Frau befindet“.

Da Frauen durch ihre Regel während eines beachtlichen Teils ihres Lebens als unrein gelten, fehlt ihnen im Endgericht ein enormes Kontingent an guten Taten, zumal die nicht ausgeübten gottesdienstlichen Bestimmungen als böse Taten gewertet werden. Hinzu kommt der erwähnte Ungehorsam gegenüber den Männern.

Es ist bezeichnend für die Stellung der Frau im Islam, wenn im Koran nur eine Frau namentlich erwähnt ist: Maryam, die Mutter „Isas“. Bis heute gilt eine Frau im Islam als Sache, über die der Mann beinahe nach Belieben verfügen kann, auch wenn in der Türkei und in Marokko Frauen inzwischen mehr Rechte eingeräumt wurden. So werden Eheverträge grundsätzlich von den männlichen Oberhäuptern der beteiligten Familien – meist ohne Einwilligung der Frau – geschlossen. Darüber berichtet auch Sabatina James (Pseudonym) in ihrem aufrüttelnden Buch „Sterben sollst du für dein Glück“ (Knaur TB 77754). Es gehört zur Tragik des Schicksals von Frauen, dass sie selbst dieses System der Unterdrückung und Erniedrigung mittragen, sind sie doch zum Gehorsam gegenüber Allahs Wort verpflichtet. Weitere Diskriminierungen der Frauen sollen in Anbetracht des Umfangs hier nicht aufgeführt werden. Sie sind nachzulesen in den Selbstzeugnissen des Islam sowie unter anderem in einer Zusammenfassung von Moussa Afschar : Die Stellung der Frau im Islam – Lizenz zur Unterdrückung im Namen Allahs, Stuttgart 2002 und ergänzend in H.P. Raddatz: Allahs Frauen, München 2005

Sexualität im Islam

Der männlichen Sexualität im Allgemeinen und der Sexualität des Propheten im Besonderen werden in Koran und Hadith ebenfalls umfangreiche Abschnitte gewidmet. Viele „Sprüche“ stammen dabei von Muhammads Lieblingsfrau Aisha, die sich darüber frei äußerte. Die zeitgenössischen Quellen schildern Muhammad nicht nur als Gewaltmenschen, sondern auch als sehr sinnlichen Mann. So wird gesagt, dass der „Engel“ Gibril (fälschlich oft mit dem Engel Gabriel verglichen) dem Propheten die „Zeugungskraft von 40 Männern“ verliehen hatte. Es wird auch positiv gesehen, dass Muhammad von Allah selbst jede Frau, die er begehrte, gewährt wurde (Sure 33,50ff). Als der Prophet auch Zainab, die Frau seines Adoptivsohnes Zaid ibn Haritha begehrte und schließlich heiratete, gab Allah auch diesem doppelten Ehebruch seinen Segen mittels Offenbarung (Sure 33,37ff). Alle übrigen Muslime sollten jedoch nicht mehr als vier Ehefrauen haben. Aber auch ihnen sind neben diesen „Gattinnen“ Konkubinen und Sklavinnen in unbestimmter Zahl gestattet. Die Sklaverei ist übrigens in einigen arabischen Staaten noch immer weit verbreitet. Hinsichtlich der Polygamie bilden im islamischen Bereich nur die Türkei und Tunesien Ausnahmen. In diesen Ländern ist die Monogamie eingeführt worden, auch wenn sie vielfach umgangen wird.

In erster Ehe war Muhammad allein mit der reichen Kaufmannswitwe Khadija verheiratet. Bei der Eheschließung war Muhammad 25 Jahre alt und sie 40. Mit ihr hatte hatte er zwei Söhne, die jung starben, und vier Mädchen, von denen zwei den späteren Khalifen Uthman heirateten. Der vierte Khalif Ali, Muhammads Neffe, heiratete Fatima.

Nach dem Tode seiner ersten Frau hatte Muhammad noch wenigstens 17 weitere legitime Ehefrauen und dazu Konkubinen und Sklavinnen. Seine Lieblingsfrau wurde A´isha, die der 50jährige heiratete, als das Mädchen sechs Jahre alt war. Drei Jahre später „vollzog der Prophet mit ihr die Ehe“. Seit dem gelten im schiitischen Islam neunjährige Mädchen als „Frau“ und können geheiratet werden! Bei den Sunniten liegt das mögliche Heiratsalter etwa bei 13 Jahren, nach der ersten Menstruation. Dieses islamische Gesetz hat über viele Mädchen unglaubliches Elend gebracht und wird selbst in Deutschland geduldet, indem unter anderem der Zuzug von jugendlichen „Importbräuten“ für die islamische Parallelgesellschaft nicht verboten wird.

Die in vielen islamischen Ländern verordnete Verschleierung der Frauen, entweder total oder auch nur durch das Kopftuch, die im Koran nicht gefordert ist, dient nach Auslegung islamischer „Geistlicher“ vor allem dazu, die vermeintlich schnelle sexuelle Erregbarkeit der Männer zu zügeln. Erst in Allahs Paradies sind den sinnlichen Genüssen der Männer keine Grenzen mehr gesetzt. Jeder Mann, der an diesen Ort kommt (Frauen sind nicht erwähnt!), wird dort von 72 „großäugigen Jungfrauen (arab. „Huris“) mit schwellenden Brüsten“ empfangen (Sure 56 und 78) und mit den Worten begrüßt: „Wir sind die Ewigen und werden nie vergehen, wir sind die Zärtlichen und werden nie arm, wir sind die Zufriedenen und werden niemals zornig. Wohl dem, der uns hat und für den wir da sind“ (nach al-Bukhari). Um dem Anspruch dieser Vielzahl von „Gemahlinnen“ zu genügen, hat Allah dafür gesorgt, dass jeder Mann dort mit „hundertfacher Manneskraft“ ausgestattet wird (Hadith nach al-Tirimidhi). In diesen „Gärten der Wonne“ werden sie umsorgt von „unsterblichen Knaben“, die die Runde mit vollen Bechern machen (Sure56).

Allein diese Aussichten dürften für viele junge Muslime Antrieb sein, sich im Kampfe für Allah als Selbstmordattentäter zu opfern, was auch oft in den „letzten Worten“ dieser „Shahids“ – der im Kampf für den islamischen Glauben Umgekommenen – nachzulesen ist. Diese „Märtyrer“ allein haben das Recht, sofort nach ihrem Tode in Allahs Paradies zu kommen. Obwohl der Selbstmord auch im Islam verboten ist, hat noch kein namhafter „Geistlicher“ diese Selbstmordattentate als unislamisch verdammt. Im Gegenteil, die höchste Autorität des sunnitischen Islam, der Großscheich der Al-Azhar in Kairo, Dr. Seyyid Tantawi, hebt hervor, dass diese Mörder „Märtyrer“ seien und lobt sie als „tapfere Söhne des Islam“. (Der in westlichen Medien als liberal bezeichnete Tantawi schrieb übrigens seine Doktorarbeit über das Thema „Die Söhne Israels nach dem Koran und den Sprüchen Muhammads“. Im Vorwort nennt er den Zweck seines Werkes: „Mit dieser Arbeit möchte ich vor allem unserer muslimischen Jugend die Geschichte der Juden, ihre verdorbene Moral, ihre Lügen und Verbrechen zeigen.“)

Islamischer Antisemitismus

Damit kommen wir zum islamischen Antisemitismus, der sich nicht nur in den Äußerungen Tantawis zeigt, sondern der den gesamten Koran durchtränkt und damit auch die islamische Gesellschaft. Deshalb ist ja auch H.s „Mein Kampf“ in arabischen Ländern noch immer ein Bestseller, und die Zerstörung Israels hat oberste Priorität. Es darf hier daran erinnert werden, dass der Antisemitismus auch in der kommunistischen und nationalsozialistischen Ideologie eine zentrale Rolle spielte und noch immer spielt. Für Hitler war, wenn überhaupt, der Islam die einzige erstrebenswerte „Religion“, gab es doch viel Übereinstimmung zwischen den Systemen. (Hierzu:„Hitler´s Table Talk 1941-1944“, Enigma Books, 2000, S. 607, ISBN 1929631480)

Wie geht der Islam-Unterricht an deutschen Schulen mit diesem Problem um? Immerhin steht der öffentlich bekundete Antisemitismus hierzulande unter Strafandrohung. Davon scheinen aber öffentliche Demonstrationen von Türken und Arabern auf deutschen Straßen ausgenommen zu sein. Dort wird ungeahndet und unter Polizeibegleitung die Vernichtung Israels gefordert. Auch dieses Thema kann in einem Islam-Unterricht nicht ausgeblendet werden, weil es sich – wie auch die Gewalt – als systemimmanent darstellt.

Die Bedeutung von Koran und Hadith/Sunna

Die heute noch wichtigste Grundlage des Islam ist der Koran. Die Lebensweise Muhammads, sein Verhalten, seine Anweisungen, seinen Weg (=Sunna) finden sich in den überlieferten Sprüchen im Hadith, die bei den Muslimen nach dem Koran die zweitwichtigste Quelle der Überlieferung bilden. Hadith und Sunna sind im Koran verankert und haben praktisch auch dessen Autorität.

In Ergänzung dazu ist die Biographie des Propheten (von Ibn Ishaq, gest. 767, in der Bearbeitung von Abd al-Malik Ibn Hischam, gest. 834) zu nennen.

Abschließend soll deshalb belegt werden, welche Bedeutung dieses „heilige“ Buch für Muslime und damit auch für den Islam-Unterricht hat. Der Koran gilt als das „unerschaffene“ authentische Wort Allahs, das dem Propheten Muhammad, „Allah segne ihn und schenke ihm Heil“ (Propheteneulogie), Wort für Wort (Verbalinspiration) von einem „Engel“ namens Gibril in Arabisch offenbart wurde. Sein Wahrheitsgehalt darf bei Todesstrafe (!) weder untersucht noch kritisiert werden! Deshalb haben sich jeder Muslim und jede islamische Nation dem Wort Allahs und des „Propheten“, das zeitlos gültig ist, absolut zu unterwerfen (=Islam) und sich unabdingbar daran zu halten. Spätestens bei diesem Anspruch muss auch jedem Unkundigen klar sein, unter welcher Anforderung ein Islam-Unterricht in einem demokratischen Land steht und ob hier ein Spagat zwischen Freiheit und Indoktrination überhaupt möglich ist.

Die heute noch gültige grundlegende und allgemein akzeptierte Redaktion des Koran entstand in der Regierungszeit des dritten Khalifen Uthman (644-656), also 12 Jahre nach Muhammads Tod. Der Koran ist Grundlage und Antrieb für jeden einzelnen Muslim und für alle islamischen Staaten. Hier finden alle Lebensaspekte der Muslime, ob politisch, gesellschaftlich oder privat ihre Grundlage. Bestimmte Suren, oft der gesamte Koran, werden möglichst auswendig gelernt und in den so genannten „Gebeten“ fünfmal am Tag rezitiert. Das gilt besonders für das „Freitagsgebet“ der Männer „Schulter an Schulter“, bei dem der Imam weniger ein „geistliches Wort“ verkündet, sondern eher auf aktuelle politische Belange eingeht, die der Ausbreitung des Islam dienen. Nicht selten stehen dabei Angriffe gegen die „Ungläubigen“ im Mittelpunkt. Auch hier wird deutlich, dass im Islam Staatsdoktrin und Religion eine untrennbare Einheit bilden, die auf keinen Fall durch den Artikel 4 unseres Grundgesetzes abgedeckt ist, der die ungestörte Religionsausübung gewährleistet, nicht aber die gegen den demokratischen Staat gerichtete politische Agitation und den Kampf gegen die „Ungläubigen“. Deshalb sollte man sachgerechter von der Ideologie des Islam sprechen, die in ihrer Zielsetzung mit Kommunismus und Nationalsozialismus zu vergleichen ist.

Der Antisemitismus dieser drei totalitären Systeme Kommunismus, Nationalsozialismus und Islam war und ist – neben der Gewalt, der Intoleranz, der Ablehnung einer freiheitlich-demokratischen Ordnung und des Kampfes gegen die Demokratie – ein wesentlicher gemeinsamer Nenner.

Schon vor Uthman äußerte sich der zweite Khalif Omar (634-644) nach der Eroberung Alexandrias unter ´Amr (642) über den erschöpfenden Gehalt dessen, was der Koran dem Muslim bedeutet. Bekanntlich wurden beim Brand der Großen Bibliothek 47 v.Chr. etwa 700.000 wertvolle Buchrollen, die das gesamte Wissen des Altertums enthielten, zerstört. Weitere Brände gab es 272 und 391 n.Chr., als jeweils die „kleine“ alexandrinische Bibliothek mit etwa 40.000 Buchrollen den Flammen zum Opfer fiel. Omar stellte rückblickend fest: Enthalten die Bücher der Weltliteratur etwas anderes als den Korantext, so sind sie schädlich und müssen vernichtet werden. Enthalten sie jedoch den gleichen Sinn, so sind sie unnütz und können ebenfalls vernichtet werden. (Herbert Gottschalk: Weltbewegende Macht Islam, München 1980, S.49f)

Man mag diese damalige Sicht eines Beduinen belächeln – um es milde auszudrücken. Aber die zentrale und unantastbare Stellung des Koran wird auch von gebildeten Menschen heute bestätigt und vertreten – auch von deutschen Muslimen!

So zum Beispiel von dem prominentesten deutschen Konvertiten, den früheren deutschen Botschafter in Algerien und Marokko (1987-1994) Wilfried „Murad“ Hofmann (geb. 1931 in Aschaffenburg), der 1980 zum sunnitischen Islam übertrat, aber den deutschen Rechtsstaat noch bis 1994 vertreten konnte. Der „Gewünschte“ (=Murad) sieht die Ideologie des Islam als Alternative gegenüber der von ihm so empfundenen „fatal degenerierten westlichen Lebenswelt“. Die damalige stellvertretenden SPD-Vorsitzende Däubler-Gmelin forderte 1992 seine Abberufung, weil der Botschafter „mittelalterliche Strafen wie Händeabhacken, Steinigen, Auspeitschen gelobt habe“ und „islamische ´Menschenrechte´ verherrliche, obwohl sie beispielsweise körperliche Verstümmelungen als Strafen vorsehen“. Das Auswärtige Amt teilte jedoch auf Anfrage mit, dass „der Botschafter sich mit seinen Äußerungen keiner Dienstverletzung schuldig gemacht habe. Das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit stehe auch einem Beamten zu“ („idea-Spektrum“ 18/1992, S.12). Dazu passt die Haltung des Außenministers Genscher (FDP) bei einem Besuch 1991 in Teheran. Er schwieg, als der iranische Staatspräsident Rafsandschani einmal mehr verkündete: „… sein Land werde sich mit der Existenz Israels niemals abfinden“ (M. Wolffsohn: Wem gehört das Heilige Land?, München 1993, S. 145). Dem entspricht auch der öffentlich bekundete Antisemitismus des früheren Wirtschaftsministers und Vizekanzlers (1992/1993) Jürgen Wilhelm Möllemann, ebenfalls FDP, der nicht nur den Terroristenchef Arafat unterstützte, sondern auch behauptete, dass „Palästina von Israel besetzt“ sei, obwohl es einen Staat „Palästina“ in der Geschichte weder gab noch heute gibt (DLF am 4.12.2001, zit. in “idea-Spektrum“ 25/2002). Im Zuge der Eskalation des Konflikts zwischen Israel und den Arabern übte er 2002 scharfe Kritik an Israel und zeigte Verständnis für die arabischen Selbstmordattentäter. Möllemann, der bis zu seinem Tode 2003 langjähriger Vorsitzender der Deutsch-Arabischen Gesellschaft war, befasste sich zudem mit mysteriösen Waffengeschäften in den arabischen Raum.

In diesem Zusammenhang erscheinen die Äußerungen des Genscher-Nachfolgers im Amt des Vize-Kanzlers (1992/93) bei seinem späteren Wahlkampf in NRW im Jahre 2000 in einem anderen Licht. Möllemann gab als utopische Zielvorgabe ein Ergebnis von 18 Prozent für seine Partei aus. Tatsächlich wurden es dann 9,8 Prozent. Immerhin – Kenner der Nazi-Szene spekulierten aber über die Zahlen 1 und 8, die bekanntlich für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets stehen: AH – ein Code für Hitler! Diese Vermutung wurde dann noch erhärtet, als er den umstrittenen Deutsch-Syrer Jamal Karsli (Die Grünen) nach der Wahl in die FDP-Fraktion aufnahm. Karsli hatte zuvor behauptet, eine „zionistische Lobby“ verhindere eine Diskussion über den (angeblichen) „Vernichtungskrieg Ariel Scharons gegen die ´Palästinenser´“. (Wikipedia-Beitrag vom 15.2.2010)

Zurück zu Hofmann. Der Botschafter a.D. ist heute führendes Mitglied im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZDM) und für die islamische Jugendarbeit zuständig. Er gilt ebenso wie Ibrahim El-Zayat, der mit der Muslimbruderschaft in Verbindung gebracht wird, als „Strippenzieher im Hintergrund“ („Kölner Stadtanzeiger“ vom 02.02.2011). Auf Hofmann ist deshalb ausführlicher einzugehen, weil er als Intellektueller gilt, viele Bücher zum Islam verfasst hat und noch immer als ein international gesuchter Redner gilt. Von 1994-2008 hielt er in 31 Ländern rund 350 Vorträge über islamische Themen.

In seinen wohl wichtigsten Büchern „Der Islam als Alternative“ (München 1992) und „Islam“ (München 2002) schreibt Hofmann: „Die gesamte Rechtsordnung wird am Koran als oberstem Grundgesetz (=Schari´a, d. Verf.) ausgerichtet. Der Muslim hat das Wort Allahs so, wie er es vorfindet, anzunehmen, ohne in philosophischer Hybris nach dem Wie zu fragen. Ich bin Fundamentalist in dem Sinne, dass ich in der Ausübung meines Glaubens auf die Fundamente des Islam zurückgehe, nämlich auf den Text des Koran und auf die Überlieferung des Propheten und seiner unmittelbar ersten Generation an Gefährten“ (=Hadith, d. Verf.). Muhammad als „Siegel der Propheten“ sieht Hofmann auch politisch als Vorbild („Islam als Alternative“). In „Islam“ ergänzt er: Nach seiner Auffassung ist islamischer Glaube, der nicht den Koran in seiner arabischen Ursprache für die wortwörtlich offenbarte Botschaft Allahs hält, unmöglich: „Satz für Satz, Wort für Wort Sein (Allahs) herabgekommenes Wort, Seine unmittelbare, Sprache gewordene Mitteilung.Die Anerkennung des Korans als Allahs Wort ist für den Muslim konstitutiv. Wer dies nicht glaubt, ist kein Muslim.“ Von diesem Verständnis her sind für Hofmann „alle wahren Muslime notwendig Fundamentalisten“. Er zeigt sich beeindruckt von den Koranschulen, in denen die Schüler nichts anderes als den Koran auswendig lernen. Nach seiner Ansicht enthält der Koran keine Aussagen, die gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen widersprächen. (Koran, Diederichs kompakt, München 2002, S. 12 – zitiert in Wikipedia „Murad Wilfried Hofmann“). Im Rückblick auf den Besuch einer renommierten Koranschule im südlichen Sudan schreibt er: „Bei meinem Besuch durfte ich beliebige Schüler zum Vortrag beliebiger Teile des Korans auffordern. Jeder schnurrte den verlangten Text fehlerlos herunter. Man geht dort davon aus, dass es im aufnahmebereiten jungen Alter das Wichtigste ist, zunächst den Koran-Text zu memorieren. Ihn verstehen zu lernen ist eine lebenslange, endlose Aufgabe.“ (ebd. S. 105f)

In den beiden vorgenannten Büchern beschreibt Hofmann den Aufbau eines islamischen Staates: Das Oberhaupt eines solchen Staates müsse ein Muslim sein, ein „amir“ oder Kalif. Der Islam sei Staatsreligion. Die Regierung müsse sich entsprechend dem Prinzip der Schura (Beratung) mit dem Volk abstimmen. Eine Volkssouveränität gebe es aber nicht, da die islamische Regierung Vollstrecker der Schari´a im weitesten Sinne sei und die Gesetzgebung mit der Schari´a als oberster Verfassungsnorm übereinstimmen müsse. In diesem System bleiben religiöse Minderheiten weiterhin Dhimmis, solange sie nicht (muslimische) Staatsbürger werden wollen. Sie zahlen „lediglich eine Kopfsteuer und sind von der Wehrpflicht befreit“ („Islam als Alternative“, S. 73, 77 u. 105). Hofmann geht sogar auf Einzelheiten ein. So ist die Hundehaltung als „unhygienisch“ abzulehnen („Islam“ S. 75). Das islamische Minderheitenrecht bezeichnet Hofmann als „das liberalste Statut für Andersgläubige, … das die Welt bis heute gesehen oder normiert hat“ (Webseite des ZMD www.zentralrat.de vom 30.8.2004)

Für seine Bemühungen, dem Islam in Deutschland den Weg zu bereiten, erhielt Hofmann 2008 das Bundesverdienstkreuz. Für den Konvertiten dürfte indes eine andere Würdigung wesentlich wichtiger sein, die nicht nur seine Position in der islamischen Welt hervorhebt, sondern auch das Gewicht seines Wortes. In Dubai wurde ihm im September 2009 vom Premierminister der VAE und „Herrscher von Dubai“ die „hohe“ Auszeichnung „Islamic Personality of the Year“ verliehen, die mit 180.000 Euro Preisgeld ausgestattet ist (www. islam.de vom 23.9.2009, Chefredakteur Aiman Abdullah Mazyek). Diese seltene Ehre stellt Hofmann in eine Reihe mit anderen Preisträgern wie den Großmufti Mohammed al-Bouti (Syrien) sowie den berüchtigten ägyptischen TV-Prediger al-Qaradawi, der – ebenso wie der im März 2010 in Mekka verstorbene vorherige Großscheich der Al-Azhar-Universität Kairo, Muhammad Sayyid Tantawi – die Ausrottung des jüdischen Volkes gemäß Koran und Hadith befürwortet. Beide loben Selbstmordattentäter als „tapfere Söhne des Islam“ (Islam-Online, 26.4.2002, zit. in Moussa Afschar, Die letzte Schlacht des Islam um Jerusalem, Stuttgart 2002).

Der promovierte Jurist scheute sich übrigens nicht, eine teilweise gefälschte deutsche (!) Übersetzung des Koran mit eigenen Anmerkungen unter dem Namen von Max Henning (siehe unten) 1998 in Istanbul herauszubringen und diese als „Neuauflage der 1. Auflage von 1901“ zu bezeichnen.

Um dem Vorwurf einer ungenauen Übersetzung des Koran, die ja immer wieder von Muslimen erhoben wird, entgegenzutreten, ist die wissenschaftlich „anerkannte und viel benutzte vertrauenswürdige Übersetzung von Max Henning“ zu empfehlen, „die auch von dem führenden islamischen Spezialisten, Prof. Dr. M. Hamidullah (Istanbul/Paris) als die beste deutsche Übertragung des Koran angesehen wird …“ (Annemarie Schimmel). Diese Ausgabe erschien schon im 19. Jahrhundert und wurde 1990 gut lesbar überarbeitet und preisgünstig bei Reclam neu verlegt (Reclam 4206).

Ähnlich wie Hofmann äußerte sich auch der frühere Vorsitzende des ZDM, der promovierte Geophysiker „Ayyub“ Axel Köhler (FDP): „Für mich sind der Islam und Koran die Wahrheit … Man kann von uns nicht verlangen, dass wir die Grundsätze unserer Religion so anpassen, wie man es hier gern möchte … Wenn ein Christ sagt, wir haben ja nicht einmal den gleichen Gott, dann ist praktisch ein Ende des Dialogs für uns gekommen …“ (DIE WELT vom 4.3.2006).

Diese Ansichten vertritt auch der neue Vorsitzende des ZMD, Aiman Abdallah („Diener Allahs“) Mazyek (FDP) – diese Äußerungen sind also ernst zu nehmen und entsprechen den Zielen des Islam.

Der ZDM, der auch über seinen früheren Vorsitzenden, den arabischen Arzt Nadeem Elyas, intensive Verbindungen in den arabischen Raum pflegt, wird übrigens vom Verfassungsschutz ebenso beobachtet wie die extremistische türkische Organisation Milli Görüs, die sowohl zu den Muslimbrüdern wie auch zu weiteren radikalen Gruppen wie Hamas Kontakte unterhält (Verfassungsschutzbericht 2004). Ein bereits am 2.10.2001 erschienener Bericht in DIE WELT „Letztlich zählt nur der Koran – vom Verfassungsschutz beobachtet, als radikal-islamistisch eingestuft – die Milli Görüs“ bestätigt diesen Sachverhalt.

Auch die DITIB, „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“ und größter Moschee-Bauverein in Deutschland, bekennt sich zum „strengen Islam“. In der Zeitung „Hürriyet“ lehnte der Botschaftsrat und Vorsitzende der DITIB, Sadi Arslan, einen „Euro-Islam“ ab und bekannte: „Die Quellen des Islam sind der Koran und die Sunna des Propheten.“ (www.pi-news.net vom 2.2.2010)

Fazit: Es ist ein Irrtum des Westens, anzunehmen, dass die islamische Welt Demokratie, Freiheit und Menschenrechte willkommen heißt. Solange der „religiös verbrämte Faschismus“ des Islam sich pilzartig vermehrt, werden wir keinen Frieden in der Welt haben (Leon de Winter, NL). Hierzu ergänzte der Londoner „Telegraph“ am 29.12.2009 nach dem fehlgeschlagenen Anschlag auf eine Passagiermaschine von Delta-Airlines in Detroit und titelte: „A murderous ideology tolerated for too long“. Der Islam wird nicht mehr als „Religion“ gesehen, sondern als Ideologie.

Schleichende Islamisierung

Vor einer Islamisierung Europas warnt auch der Politikwissenschaftler Bassam Tibi (Göttingen): „Wer sich in der Islam-Diaspora Europas auskennt, weiß, dass nicht nur die Islamisten von einem islamischen, von der Schari´a beherrschten Europa träumen; auch orthodoxe Moslems tun dies.“ Europa werde durch Einwanderung islamisiert und von diesen Moslems zum „Dar al-Islam/Haus des Islam“ gerechnet, schreibt Tibi, der selbst Moslem ist, in DIE WELT. Moscheevereine verstünden sich als „Speerspitze der Islamisierung Europas“. Kritik daran werde mit dem Vorwurf des „Antiislamismus“ abgewehrt und zugleich propagandistisch eine völlig falsche Parallele zum Antisemitismus gezogen. Die Integration sei auch deshalb gescheitert, weil junge Muslime in den Moscheevereinen vor allem Schriften von islamischen Fundamentalisten läsen, anstatt dass sie lernten, wie Grundgesetz und Demokratie mit der Religion des Islam in Einklang gebracht werden können. Integration werde praktisch durch Indoktrination in abgeschotteten Moscheevereinen verhindert (hierzu siehe „idea-Spektrum“ 24/2002).

Die Einführung des Islam-Unterrichts an öffentlichen Schulen ist dem Hereinholen des Trojanischen Pferdes zu vergleichen. Lehre und Praxis des Islam sind gegen unsere demokratische Grundordnung gerichtet und dürfen deshalb keine Verbreitung hierzulande finden. Islam und Demokratie sind unvereinbar! In einem Islam-Unterricht kann auch in deutscher Sprache von deutschen Muslimen nichts anderes gelehrt werden als das, was Koran und Hadith/Sunna sowie Biographie des Propheten (nach Ibn Ishaq – gest. 767) vorgeben, zumal der wirkliche Islam-Unterricht in den Koranschulen der Moscheen stattfindet, was in der bisherigen Diskussion wenig oder gar nicht berücksichtigt wurde. Die Imame dort werden von der türkischen Religionsbehörde (!) für jeweils vier Jahre nach Deutschland entsandt und auch von dieser Behörde bezahlt. Damit wird eine Integration von Muslimen verhindert und die Bildung von Parallelgesellschaften gefördert – übrigens ganz im Sinne des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan. Bereits vorhandene Strukturen von muslimischen Stadtteilen werden sich weiter verfestigen und zunehmen – zum Nachteil unseres Landes.

Das zeigt auch eine andere Realität. Seit vielen Jahren bemühen sich Kirchen und Freikirchen um einen Dialog mit dem Islam – vergeblich. Bis auf einige wenige und einseitige freundliche Gesten wie Glückwünsche zum „Fastenbrechen“ oder Kronleuchter-Geschenke für neue Moscheen seitens einiger Kirchenführer und Politiker gab es keine Ergebnisse. Der Islam muss allerdings einen ernstzunehmenden Dialog ablehnen, weil der einer Islamisierung der Welt entgegensteht, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8,39). Zudem stehen sich die Botschaften von Bibel und Koran unvereinbar und diametral gegenüber und haben nichts gemeinsam. Hier die Liebe Gottes zu den Menschen, die sich in der hingebenden Liebe seines Sohnes Jesus erweist – dort die völlige Unterwerfung des Menschen (=Islam) unter einen unendlich fernen und unnahbaren „Gott“, der als „Ränkeschmied“ (Sure 3,54) in die „Irre führt“ (14,4),“wen er will“ (6,39 und 125; 30,28) und vor allem als Richter und Rächer zu fürchten ist. Während die Bibel von Anfang an dazu auffordert, den Nächsten zu lieben – ja sogar den Feind, ist die Ansage des Koran der Kampf gegen die „Ungläubigen“ und die gewaltsame Ausbreitung der islamischen Ideologie.

Die Islamisierung erfolgt gemäß dem Koran und dem Vorbild Muhammads in drei Stufen:

1. Predigt von Toleranz und Frieden: In Zeiten der Schwäche als Minderheit arrangiert man sich mit den „Ungläubigen“, so wie es in Mekka zu Beginn des Islam zunächst war.

2. Abwehr der „Ungläubigen“ und ihrer Einflüsse: Bei zunehmender Stärke werden die Ansprüche gegenüber den „Ungläubigen“ immer lauter: der Bau von immer mehr und immer größeren Moscheen – öffentlicher Muezzinruf mit der Aufforderung, sich allein Allah zu beugen – Forderungen nach sozialen Leistungen und mehr Rechten gegenüber der alteingesessenen Bevölkerung – wie es dann in Medina gehandhabt wurde.

3. Schließlich der Kampf gegen die „Ungläubigen“, die entweder auch Muslime werden müssen oder als tributpflichtige Bürger zweiter Klasse (Dhimmis) bestenfalls geduldet sind. Einführung der Schari´a.

Diese Etappen der Islamisierung sind gut erkennbar in der Geschichte der einst christlichen Türkei nach dem Fall von Konstantinopel (1453). Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren in der Türkei ca. 25 Prozent der Bevölkerung Christen. Heute sind es nur noch etwa 0,2 Prozent; eine unterdrückte, kaum geduldete Minderheit, aller religiösen Rechte und fast aller Menschenrechte beraubt. Bezeichnenderweise war bei der nachfolgenden Eroberung Belgrads (1456) auf den Schwertern der islamischen Kämpfer eingraviert: „Das Paradies liegt im Schatten der Schwerter.“ (Buhari: „Djihad“, zit. in Moussa Afschar: Der Heilige Krieg, S. 37, Stuttgart 2004) Das wird auch heute nicht anders gesehen!

Ein möglicher Kompromiss?

Im Zusammenhang mit dem Art.4 GG, auf den bei der Diskussion immer wieder Bezug genommen wird, ist auch der Art.7 GG heranzuziehen. Der Art.7 GG (hierzu siehe die Kommentarausgabe „Das Grundgesetz“ von Dieter Hesselberger, 11.Aufl. 1999) sichert den Religionsunterricht als „ordentliches Lehrfach“ und stellt klar, „dass seine Erteilung staatliche Aufgabe und Angelegenheit und der staatlichen Schulaufsicht unterworfen ist“. Abs. 3, Satz 2 ist so zu verstehen, „dass der Unterricht in ´konfessioneller Positivität und Gebundenheit´ zu erteilen ist … Sein Gegenstand ist Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft … Grundsätzlich sind die Vorstellungen der Kirchen über Inhalt und Ziel der Lehrveranstaltung maßgeblich.“

Hier wird deutlich, dass nach Art. 7 der Verfassung allein der christliche Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist. Deshalb kann sich ein Islam-Unterricht auch auf diesen Art.7 nicht berufen.

Bleibt zum Schluss die Frage, wie vor allem die „christlichen“ Parteien aus dem von ihnen selbst verursachten Dilemma, den Islam-Unterricht übereilt in den von ihnen regierten Bundesländern eingeführt zu haben, herauskommen – schauen doch auch sie auf ein vermeintlich „liberales“ muslimisches Wählerpotential.

Ein Kompromiss ohne Gesichtsverlust für alle Beteiligten könnte so aussehen: Der Islam-Unterricht wird gemäß Verfassung Art. 7 und 4 wieder aus dem Fächerkanon herausgenommen. Stattdessen wird eine Islam-Kunde in den Geschichtsunterricht (hier im 7. Schuljahr ohnehin ein verbindliches Thema) eingebunden. Eine vertiefende Behandlung dieser Ideologie/Religion könnte dann in höheren Jahrgängen im Bereich „Politik-Gesellschaft“ fortgeführt werden. Islamische Lehren, Religion und Staatsverfassung, untrennbar vereint in der Schari´a, wären dann von Fachlehrern in objektiver und neutraler Weise – wie auch in den übrigen Fächern – in den Unterricht einzubringen. Dazu bedarf es keiner muslimischen Lehrkräfte und keiner besonderen Unterrichtswerke.

Im übrigen ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Einführung in die islamischen Lehren bzw. deren Indoktrination ohnehin in den Madrasas (=Koranschulen) der Moscheen erfolgt, so wie auch die „Zeugen Jehovas“ oder andere Sekten ihre Jugendlichen in eigener Regie unterrichten.

Im Zusammenhang mit der neuen Diskussion um eine Imam-Ausbildung an deutschen Universitäten ist auf die Situation in Österreich hinzuweisen. Gemäß einer Studie des Religionssoziologen Mouhamad Khorchide erhalten etwa 30.000 Schüler Islam-Unterricht. Für 28 Prozent ihrer staatlich bezahlten islamischen Lehrer ist es unvereinbar, Muslim und Europäer zu sein. 27 Prozent lehnen die Menschenrechte ab, 21 Prozent die Demokratie; 18 Prozent sind für die Todesstrafe bei Abfall vom Islam. Diese Haltung entspricht dem, was die führenden Leute des ZDM, von Milli Görüs und DITIB öffentlich äußern, die darauf bestehen, dass der Islam gemäß Koran und Hadith gelehrt, gelebt und verwirklicht wird. (DLF am 12.2.2010 in Folge sechs einer Serie zum Thema „Islam“.)

Die Einführung des Islam-Unterrichts an öffentlichen Schulen ist ein unerträglicher Missbrauch der Art. 4 und 7 GG und sollte deshalb als Irrtum erkannt und zurückgenommen werden.