30. Juni 2022

Strafanzeige wegen Verhetzung des Lebensrechts ungeborener Kinder

Foto: Gerd Altmann/dezignus.com

Foto: Gerd Altmann/dezignus.com

(CDL-ERZ) Die Passage eines Kommentars von A. Kloppenburg in der Tageszeitung „FREIE PRESSE“ vom 8. Juli hat Joachim Hadlich aus Elterlein (Erzgebirge) dazu veranlasst, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Chemnitz zu erstatten.

Zum Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) steht im Kommentar von A. Kloppenburg:

„Alles andere wäre ein krasser Gegensatz zur geltenden Rechtslage, wonach Embryos mit einem Gendefekt zuerst in die Gebärmutter eingepflanzt werden müssen, damit sie legal abgetrieben werden dürfen, wenn sich später ein Schaden zeigt.“

Für Hadlich ist die Behauptung, „in Deutschland gäbe es legale Abtreibungen“, strafrechtlich relevant. Obwohl den Redakteuren der Zeitung bekannt sei, „dass sich die Menschenwürde der ungeborenen Kinder in nichts von der anderer Menschen unterscheidet“ und „dass jede Abtreibung eine Straftat ist“, sei der Chefredakteur seiner Aufforderung zur Richtigstellung der Veröffentlichung nicht nachgekommen.

In seinen weiteren Ausführungen stellt Hadlich fest, dass er den Eindruck gewonnen habe, die „FREIE PRESSE“ wolle „vorsätzlich und systematisch die Auffassung verbreiten und zu gesellschaftlicher Normalität machen, ungeborene Kinder hätten keine Menschenwürde und deren Liquidierung sei normal und in keiner Weise zu beanstanden“. Dies impliziere „die Aufforderung zu Gewalt gegen ungeborene Kinder“.

Teilen der Bevölkerung ihre Menschenwürde abzusprechen, so der Mitteilende der Strafanzeige, stehe in der Tradition des Geistes schlimmster Menschenverachtung. [Strafanzeige]