28. Januar 2022

Für ein Ja ohne jedes Nein zum Schutz allen menschlichen Lebens

Quelle: ead.de

Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz

Steeb bittet Bundestagsabgeordnete, sich für ein klares Nein zur Selektion durch PID auszusprechen

Angesichts der in die Endphase kommenden Beratungen über das mögliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik oder deren gesetzliche Erlaubnis hat der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Sicht der Deutschen Evangelischen Allianz zur Präimplantationsdiagnostik (PID) informiert. Darin bittet er die Abgeordneten, sich uneingeschränkt für das Lebensrecht jedes Menschen einzusetzen.

„Die Präimplantationsdiagnostik dient ausschließlich der Selektion möglicherweise defekter Embryos“, schreibt Steeb. Auch wenn man den Wunsch von Eltern verstehen könne, möglichst auf dem Weg künstlicher Befruchtung ein gesundes Kind zu erhalten, dürfe dies nicht dazu führen, die auf diesem Weg eventuell als krank definierten Kinder auszusortieren und ihnen keine weitere Lebenschance mehr zu geben.Der Beginn menschlichen Lebens werde zu Recht mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle definiert. Ab diesem Moment genieße „jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Dies müsse selbstredend auch für die ungeborenen Menschen gelten, auch wenn sie mit ärztlicher Hilfe auf künstlichem Weg gezeugt worden seien. Auch wenn sich der „Gesetzgeber dazu entschieden hat, entgegen dieser genannten Grundsätze unter bestimmten Bedingungen bei Abtreibungen von einer Strafe abzusehen, rechtfertigt dies nicht die Schaffung weiterer Ausnahmetatbestände“.

Schließlich stehe auch aufgrund internationaler Erfahrungen zu befürchten, dass jetzt eventuell geschaffene Ausnahmen in den Sog weiterer Aufweichungen des Embryonenschutzes geraten würden. Steeb wendet sich auch gegen das Argument des Fortpflanzungsmedizintourismus, weil sich der deutsche Wertekanon nicht an inakzeptablen Regelungen im Ausland orientieren dürfe.

In seinen Briefen erinnert Steeb daran, dass es vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs herrschende Meinung gewesen wäre, dass eine ausschließlich der Selektion dienende medizinische Untersuchung nicht zulässig sei.