25. Januar 2022

Frau wegen Herabwürdigung des „Propheten“ Mohammed verurteilt

Der Koran in einer Moschee in Istanbul - Foto: Achim Lueckemeyer / pixelio.de

(TS) Am vergangenen Dienstag hat das Wiener Straflandesgericht eine Frau wegen Herabwürdigung regiliöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 EURO verurteilt.
 

Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bezieht sich auf Äußerungen der Angeklagten während eines umstrittenen FPÖ-Seminars im Herbst 2009. Sie hätte in ihrem Vortrag den „Propheten“ Mohammed einen „relativ großen Frauenverschleiß“ unterstellt. Er habe „gern mit Kindern ein bisschen was“ gehabt. So soll Aischa bint Abi Bakr, die dritte Frau Mohammeds, islamischen Überlieferungen zufolge zum Zeitpunkt der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein.

Nach Ansicht des Gerichts habe die Frau dem islamischen Religionsstifter Mohammed den „Vorwurf der Pädophilie“ gemacht und sich damit „unehrenhaft“ verhalten. Ihre Äußerungen hätten ein „berechtigtes Ärgernis“ erregt. Es läge aber keine Verhetzung vor, weil die Rednerin keine islamfeindlichen Aussagen wie „die Muslime wollen Krieg, sie hassen uns“, „der Islam ist feindselig“ oder „der Koran ist böse“) getroffen habe. Es handele sich um vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch getragene Behauptungen, die nicht die Erweckung von Hassgefühlen erzeugt hätte.

Vor der Urteilsverkündung betonte die Frau vor Journalisten: „Ich bin der Meinung, die Wahrheit muss die Wahrheit bleiben. Wie auch drei mal drei neun bleiben muss“. Die Angeklagte habe nur das weitergegeben, was sie aus einem Quellenstudium heraus erforscht und selbst in ihrer in islamischen Ländern verbrachten Kindheit erlebt habe. Es sei, so die Frau, kein Geheimnis, dass der Mohammed Aischa mit sechs geheiratet habe und bereits mit neun Jahren Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hätte. – Nun wolle sie gegen das Gerichtsurteil in Berufung gehen.