30. Juli 2021

Homo-Partner im Pfarrhaus in den meisten Landeskirchen möglich

Quelle: idea.de

Fünf Kirchen gestatten ein solches Zusammenleben nicht.

Fünf Kirchen gestatten ein solches Zusammenleben nicht.

Wetzlar (idea) – In den meisten der 22 Landeskirchen können homosexuelle Theologen mit ihrem Partner im Pfarrhaus zusammenleben. Das ergab eine Umfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea (Wetzlar).
 

Nach Auskunft der Pressestellen können in 14 Landeskirchen lesbische und schwule Paare unter bestimmten Voraussetzungen in einer Dienstwohnung leben. Fünf Kirchen gestatten dies nicht: Baden, Braunschweig, Kurhessen-Waldeck, Pommern und Sachsen. In drei Kirchen – Anhalt, Mecklenburg und Schaumburg-Lippe – käme es zu Einzelfallprüfungen, wenn Geistliche einen solchen Wunsch hätten. In manchen Kirchen genügt es, wenn die Gemeindeleitung ein gemeinsames Wohnen im Pfarrhaus erlaubt, zum Beispiel in Nordelbien, im Rheinland oder in der Pfalz. Dies gilt auch für Hessen-Nassau: Dort gibt es nach Auskunft von Pressesprecher Stephan Krebs (Darmstadt) 25 Pfarrerinnen und Pfarrer in 21 Partnerschaften, die in einer Dienstwohnung leben. Dem Personaldezernat der westfälischen Kirche sind zehn solcher Lebensgemeinschaften bekannt. In anderen Landeskirchen – etwa der hannoverschen – müssen neben dem Kirchenvorstand auch der Superintendent, der Landessuperintendent und das Landeskirchenamt einmütig zustimmen. Dabei sei es wichtig, „dass die Partnerschaften auf Verbindlichkeit, Dauer und Treue angelegt sind“, so Pressesprecher Johannes Neukirch. Die Zahl der eingetragenen Partnerschaften im Pfarrhaus liege im einstelligen Bereich.

Württemberg: „Handverlesenes Verfahren“

In der württembergischen Landeskirche bestehen nach deren Angaben fünf solcher Lebensgemeinschaften in Dienstwohnungen – bei etwa 2.200 Pfarrerinnen und Pfarrern. „Wir haben hierfür ein handverlesenes Verfahren, in dem wir uns im persönlichen Gespräch auch mit Partnerin bzw. Partner einen Eindruck von der Verlässlichkeit der Beziehung und vom Mittragen des Amtes gemacht haben“, so Kirchenrat Walter Strohal (Stuttgart), Referatsleiter im Personaldezernat. Danach werde mit dem Besetzungsgremium für die Pfarrstelle geklärt, ob die Lebensform in der jeweiligen Gemeinde mitgetragen werden könne. Die Beteiligten seien darüber informiert, dass eine Meinungsänderung in der Gemeinde auch bedeuten kann, dass die Beauftragung beendet wird. Eine solche Situation sei bisher nirgends eingetreten. In mehreren Landeskirchen gibt es nach eigenen Angaben keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Pfarrhaus. „Das Problem hat sich für uns bisher nicht gestellt“, so Oberkirchenrat Andreas Flade (Schwerin) von der mecklenburgischen Kirche. Sollte ein homosexueller Pfarrer den Wunsch äußern, mit seinem Partner im Pfarrhaus zusammenzuleben, müsste dies im Einzelfall mit der betroffenen Gemeinde geregelt werden. So sieht dies auch die Evangelische Landeskirche Anhalts. In der schaumburg-lippischen Landeskirche gibt es nach eigenen Angaben ebenfalls keine homosexuellen Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus und „derzeit auch keine Regelungen“. Bei Anfragen würde im Zusammenwirken von Kirchenvorstand und Kirchenleitung entschieden, so Pressesprecher Josef Kalkusch.