26. Juli 2021

Zusammenleben im Pfarrhaus: Keine einheitliche Regelung

Quelle: idea.de

EKD-Synode verabschiedet einstimmig Dienstrecht für alle Geistlichen.

Hannover (idea) – Ein einheitliches Dienstrecht, aber keine einheitliche Vorschrift für das Zusammenleben im Pfarrhaus erhalten die rund 22.000 evangelischen Pfarrer und Pfarrerinnen in Deutschland.
 

Bisher bestehen in den 22 Landeskirchen unterschiedliche Dienstgesetze. Das ändert ein Kirchengesetz, das von der EKD-Synode am 10. November in Hannover einstimmig verabschiedet wurde. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Gerhard Eckels (Braunschweig), erläuterte insbesondere den Paragraphen 39 des Pfarrdienstgesetzes, in dem es um Ehe und Familie und ein mögliches Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Partnern im Pfarramt geht. Wie Eckels ausführte, werde keine neue inhaltliche Regelung vorgenommen, vielmehr bildeten die Formulierungen das ab, was in den verschiedenen Landeskirchen möglich sei. Hier werde allgemein von „familiärem Zusammenleben“ gesprochen. Grundlegender Maßstab für jede Form des Zusammenlebens von Geistlichen seien „Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung“. Dies, so Eckels, sei eine Rahmenvorschrift, die die einzelnen Landeskirchen nach ihren eigenen Möglichkeiten ausfüllen könnten. Das Pfarrdienstgesetz muss noch von den einzelnen Landessynoden ratifiziert werden.

Lesen Sie dazu: Vorlage der EKD: Kinder sind für Familie nicht mehr konstitutiv