28. Juli 2021

Einheitliches Dienstrecht für evangelische Geistliche

Quelle: idea.de

Hannover (idea) – Die rund 22.000 evangelischen Pfarrer und Pfarrerinnen in Deutschland sollen ein einheitliches Dienstrecht erhalten. Bisher bestehen in den 22 Landeskirchen unterschiedliche Regelungen.
 

Das soll ein Kirchengesetz ändern, das von der EKD-Synode beschlossen werden soll, die vom 7. bis 10. November in Hannover tagt. Den Entwurf brachte der badische Landesbischof Ulrich Fischer (Karlsruhe) am 8. November in das Kirchenparlament ein. Es sei dringend erforderlich, dass die Mitgliedskirchen in diesem Kernbereich eine Sprache sprechen und dass der Wechsel von Geistlichen in eine andere Landeskirche erleichtert wird. Erheblichen Klärungsbedarf gab es laut Fischer bei den Gesetzesregelungen, die die Lebensführung betreffen. Dabei geht es konkret unter anderem um die Frage, ob gleichgeschlechtliche Partner im Pfarrhaus wohnen dürfen. Der Begriff „familiäres Zusammenleben“ ermögliche es den Landeskirchen, „ihr eigenes Profil im Umgang mit unterschiedlichen Lebensgemeinschaften beizubehalten oder weiterzuentwickeln“, so Fischer. Grundlegender Maßstab für jede Form des Zusammenlebens von Geistlichen seien „Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung“. Diesen Rahmen könnten die Landeskirchen auf ihre eigene Weise ausgestalten. Der entsprechende Paragraph enthalte eine besondere „Ausformung“ der Verpflichtung aus der Ordination, dass sich Predigt und Leben nicht widersprechen dürfen. Auch die Anwesenheitspflicht des Pfarrers oder der Pfarrerin wurde den veränderten Lebensverhältnissen angepasst. Anstelle der Pflicht, physisch anwesend zu sein, stehe die Pflicht zur Erreichbarkeit im Vordergrund.