18. Oktober 2021

Lebensrechtler atmen auf: Europarat schützt Gewissensfreiheit

Quelle: idea.de

Resolution: Die Mitwirkung bei Abtreibungen darf verweigert werden. Foto: PR

Straßburg (idea) – Lebensrechtler können aufatmen: Der Europarat hat mit knapper Mehrheit das Recht bekräftigt, die Mitwirkung bei Abtreibungen, Euthanasie oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen zu verweigern.
 

56 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung stimmten am 7. Oktober in Straßburg für eine entsprechende Resolution, 51 waren dagegen und vier enthielten sich. Verworfen wurde ein von der englischen Labour-Politikerin Christine McCafferty eingebrachter Bericht, der die Gesundheitsdienste verpflichten wollte, allen Frauen uneingeschränkten Zugang zu allen in einem Land erlaubten medizinischen Dienstleistungen zu gewähren. Dabei dürften religiöse oder ethische Bedenken keine Rolle spielen, etwa im Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen oder Sterilisierung, hieß es in dem Bericht. Diese Empfehlung hätte Christen gezwungen, gegen ihr Gewissen bei Abtreibungen mitzuwirken. Dagegen hatten unter anderem die Deutsche Evangelische Allianz, die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) und die Organisation „Ärzte für das Leben“ protestiert.

Klare Regeln für Gewissensverweigerung

In der verabschiedeten Resolution heißt es, keine Person, kein Krankenhaus oder sonstige Einrichtung dürfe zur Mitwirkung an Handlungen gezwungen werden, die den Tod eines menschlichen Embryos oder Fötus herbeiführen. Die Parlamentarische Versammlung betonte aber gleichzeitig, dass die Mitgliedsstaaten den „rechtzeitigen Zugang zu legaler medizinischer Versorgung“ gewährleisten müssten. In den meisten der 47 Mitgliedsstaaten seien die Rahmenbedingungen für Gewissensverweigerung klar geregelt. Geschützt und gewährleistet werden müsse aber auch das Recht der Bürger, medizinische Dienste in Anspruch zu nehmen. Von der Verweigerung aus Gewissensgründen müssten Patienten rechtzeitig informiert und gegebenenfalls an andere Anbieter überwiesen werden. Dafür seien klare Regeln in allen Staaten nötig.

Resolutionen als Orientierungshilfen

Von den 318 Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung stammen 18 aus Deutschland und je 6 aus der Schweiz und Österreich. Insgesamt stimmten 111 Abgeordnete über die Resolution ab. Aus Deutschland votierten eine Parlamentarierin dagegen und einer dafür. Ein Schweizer stimmte mit Ja und fünf mit Nein. Aus Österreich waren drei dafür und einer dagegen. Der 1949 gegründete Europarat ist ein Forum für Debatten über Fragen zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt. Die Parlamentarische Versammlung hat beratende Funktionen. Verabschiedete Texte dienen als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats sowie für die nationalen Regierungen und Parlamente.