28. September 2021

Religiöse Konflikte beschäftigen zunehmend die Rechtssprechung

Quelle: idea.de

Prof. Andreas Vosskuhle: Friedliche Koexistenz gewährleisten

Wetzlar (idea) – Die Rechtssprechung muss sich in zunehmendem Maße mit der Beilegung religiöser Konflikte befassen.
 

Darauf hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Andreas Vosskuhle (Karlsruhe), in einem Vortrag am 23. September in Wetzlar (Mittelhessen) aufmerksam gemacht. Zum einen habe dies mit einem Wiederaufleben der Religion in der Gegenwart zu tun; zum anderen sei die Gesellschaft multireligiöser geworden. Noch in den sechziger Jahren seien in der Bundesrepublik etwa 95 Prozent der Bürger Kirchenmitglieder gewesen; jetzt seien es in Gesamtdeutschland etwas mehr als 60 Prozent. 30 Prozent seien konfessionslos und fünf Prozent Muslime, so Vosskuhle. Damit träten auch Religionskonflikte neu auf. Aufgabe der Rechtsprechung sei es, sie friedlich beizulegen. Der Staat könne ein friedliches Zusammenleben der Religionen nur gewährleisten, wenn er selbst Neutralität bewahre. Vosskuhle verwies auf höchstrichterliche Entscheidungen in Deutschland wie das Kruzifix-Verbot für bayerische Schulen (1995) und das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen (2003) sowie auf eine Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs, der im November 2009 Kreuze an italienischen Schulen als Einschränkung der Menschenrechte gewertet hatte.

Freiheit der Religionsausübung und der Religionskritik

Vosskuhle ging in seinem Vortrag zur „Verrechtlichung religiöser Konflikte“ auf die Spannung zwischen der Freiheit der Religionsausübung und der Freiheit der Religionskritik ein. Beide brauchten staatlichen Schutz. Die Religionskritik genieße diesen etwa im Rahmen der Meinungs- und Kunstfreiheit. Eine Einschränkung sei nur dann zu rechtfertigen, wenn die persönliche Ehre eines einzelnen Gläubigen oder einer fest umrissenen Personengruppe verletzt werde. Dies sei meist nicht der Fall, wenn Gläubige ganz allgemein ihre „religiösen Gefühle“ verletzt oder beleidigt sähen wie etwa bei den umstrittenen dänischen Mohammed-Karikaturen. Eine wesentliche Grundlage des Verfassungsstaates sei die Toleranz. Dieses Klima müsse etwa in den Schulen oder auch im interreligiösen Dialog staatlich gefördert werden, sagte Vosskuhle.

Justizminister: Probleme mit islamischem Religionsunterricht

Der stellvertretende Ministerpräsident Hessens, Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), verwies auf derselben Veranstaltung auf ein aktuelles Problem der Landespolitik. Man wolle einen bekenntnisorientierten Islamunterricht einführen. Doch könnten die Muslime, die den Unterricht anbieten sollten, anders als die Kirchen nicht in den Strukturen auftreten, die das Grundgesetz vorschreibe. „Alle Religionen müssen gleiche Rechte haben, aber alle müssen auch gleiche Voraussetzungen erfüllen“, sagte Hahn.

Reichskammergericht und religiöse Konflikte

Er und Vosskuhle sprachen vor rund 130 Gästen aus Politik, Justiz, Wirtschaft und Kultur bei einem Festakt zum 25-jährigen Bestehen der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung. Das Reichskammergericht war von 1495 bis 1806 oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs und damit eine Art Vorläufer des Bundesverfassungsgerichts. Auch musste es sich nach der Reformation zunehmend mit religiösen Konflikten befassen. Von 1689 bis 1806 war das Gericht in Wetzlar ansässig. An dem Festakt nahmen unter anderen auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion im hessischen Landtag, Christean Wagner, der Landrat des Lahn-Dill-Kreises, Wolfgang Schuster (SPD) und der Wetzlarer Oberbürgermeister Wolfram Dette (FDP) teil. Vorsitzender der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung ist Georg Schmidt von Rhein.