25. Oktober 2021

Pakistanischer Christ ist „Gefangener des Monats August“

Quelle: idea.de

73-Jährigem droht Todesstrafe wegen angeblicher Beleidigung Mohammeds.

Frankfurt am Main/Wetzlar (idea) – Als „Gefangenen des Monats August“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar) den pakistanischen Christen Rehmat Masih benannt und zur Unterstützung für ihn aufgerufen.
 

Der 73-Jährige aus dem Dorf Jhandewali (Provinz Punjab) wurde am 20. Juni festgenommen. Er sitzt im Bezirksgefängnis von Faisalabad ein und wird beschuldigt, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Das kann nach dem pakistanischen Blasphemiegesetz mit der Todesstrafe geahndet werden. Der IGFM zufolge wird er fälschlicherweise beschuldigt. Er sei vielmehr Opfer einer privaten Racheaktion.

Im Hintergrund stünden Grundstücksstreitigkeiten und politische Motive. So sollen Rehmat Masih und sein Hauptankläger Sajid Masih bei Kommunalwahlen unterschiedliche Seiten unterstützt haben. Die IGFM ruft dazu auf, an den pakistanischen Staatspräsidenten Asif Ali Zardari zu appellieren, sich für den Angeklagten einzusetzen und seine Freilassung einzuleiten. Außerdem sollte das Blasphemie-Gesetz abgeschafft werden. Es ist seit 1991 in Kraft. Ein Todesurteil wurde bisher nicht vollstreckt, doch wurden über 650 Christen wegen eines oft unbegründeten Verdachts angeklagt. 1998 erschoss sich der katholische Bischof John Joseph öffentlich aus Protest gegen das Gesetz. In Pakistan ist der Islam Staatsreligion. Von den 164 Millionen Einwohnern sind etwa 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen, zwei Prozent Hindus und der Rest Sikhs, Buddhisten und Anhänger anderer Religionen. Von den Christen sind etwa zwei Millionen Protestanten, eine Million Katholiken und 600.000 Mitglieder orthodoxer oder unabhängiger Kirchen.

idea ruft zur Unterstützung des „Gefangenen des Monats“ auf, der wegen seines Glaubens inhaftiert ist. Sie können durch einen Brief an die entsprechenden Behörden dagegen protestieren. Nutzen Sie dazu den Musterbrief.

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