25. Oktober 2021

Altkanzler Schröder scheitert mit Klage im Fall Käßmann

Quelle: idea.de

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD). Foto: Wikipedia/SPD-Schleswig-Holstein

Hamburg/Hannover (idea) – Wer saß bei der Alkoholfahrt der damaligen EKD-Ratsvorsitzenden, Bischöfin Margot Käßmann (Hannover), auf dem Beifahrersitz?
 

Das Landgericht Hamburg hat am 13. August Medienberichten zufolge eine Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen die Hamburger Morgenpost abgewiesen, mit der er eine Richtigstellung erzwingen wollte. Das Blatt hatte nach einem entsprechenden Blogeintrag eines Anwalts verbreitet: „Käßmanns Suff-Fahrt: Saß Schröder neben der blauen Bischöfin?“ Es sei zwar unstreitig geblieben, „dass der Kläger bei der fraglichen Autofahrt nicht Beifahrer war“, so das Gericht. Ein Recht auf Berichtigung hätte Schröder aber nur bei einer „fortgesetzten Rufbeeinträchtigung“ gehabt. Es sei „für sich genommen nicht ansehensmindernd, neben der damaligen Bischöfin im Auto gesessen zu haben“. Käßmann war nach der Trunkenheitsfahrt am 20. Februar von ihren Ämtern als EKD-Ratsvorsitzende und hannoversche Landesbischöfin zurückgetreten.