25. Mai 2022

Verfassungsgericht bestätigt Rentenkürzung für DDR-Funktionäre

Quelle: jungefreiheit.de

Staatsfunktionäre zum 40. Jahrestag der DDR 1989 in Berlin Foto: Wikipedia/Bundesarchiv

KARLSRUHE. Die Rentenkürzung für ehemalige DDR-Staatsfunktionäre ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Einschätzung des Gesetzgebers, daß die Rente für Funktionäre teilweise politische Anpassung und unbedingte Erfüllung des Herrschaftsanspruches der SED belohnen sollte. Eine Kürzung sei daher verfassungskonform.

Ein früherer DDR-Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie ein stellvertretender Minister für Leichtindustrie hatten dagegen geklagt. Sie werteten die Rentenkürzung unter anderem als „Rentenstrafrecht“.

Kein Rentenstrafrecht

Die Karlsruher Richter wiesen den Einwand jedoch zurück. Der bundesdeutsche Gesetzgeber sanktioniere nicht früheres Verhalten der Betroffenen, sondern versage die Fortschreibung von Vorteilen aus dem System der DDR im Rentenrecht der Bundesrepublik. Die „den Klägern verbleibenden Renten liegen immer noch erheblich über der Durchschnittsrente eines früheren Bürgers der DDR“, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Bereits der Einigungsvertrag 1990 hatte festgelegt, daß ungerechtfertigte und überhöhte Rentenansprüche aus DDR-Zusatzversorgungssystemen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen sind. Entsprechende Regelungen im sogenannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz erklärte das Verfassungsgericht 1999 und 2004 für verfassungswidrig. (cs)