25. Mai 2022

Merkel soll Nein zu Präimplantationsdiagnostik sagen

Quelle: idea.de

Peter Liese: Keine europäische Regelung zu PID.

Brüssel (idea) – Ein europäischer Bioethik-Experte hat Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel sowie Bundesforschungsministerin Annette Schavan aufgerufen, für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) einzutreten.
 

Gleichzeitig schloss der Abgeordnete der christdemokratischen EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese, eine europäische Regelung aus. Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage und auch keinen politischen Willen, sagte der Mediziner am 15. Juli in Brüssel. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Grundsatzurteil am 6. Juli Gentests an Embryonen erlaubt; das ist bei Kirchenvertretern, Lebensrechtlern und zahlreichen Politikern auf heftige Kritik gestoßen. Bei der PID werden Eizellen, die im Reagenzglas befruchtet wurden, auf genetische Krankheiten untersucht, bevor sie einer Frau eingepflanzt werden. Ziel ist es, vermutlich defekte Embryonen frühzeitig auszusondern. Dieses Verfahren wurde bisher weitgehend als Verstoß gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz angesehen. Nach Ansicht der Bundesrichter ist das Gesetz aber nicht auf die PID anwendbar. Liese vertrat die Ansicht, dass der Bundestag nach dem Urteil PID per Gesetz verbieten müsse. Solche Verbote gebe es auch in anderen europäischen Ländern. In Italien sei es sogar bei einer Volksabstimmung bestätigt worden.

CDU soll eindeutig Position beziehen

Dem katholischen CDU-Politiker zufolge wäre es für zahlreiche Wähler nicht nachvollziehbar, wenn seine Partei nicht eindeutig Position beziehe. Ein mit der PID verbundenes Urteil über lebenswertes und lebensunwertes Leben sei abzulehnen. Das Europaparlament habe bereits 2003 gefordert, europaweit einheitliche Mindeststandards für die PID festzulegen, etwa eine Beratungspflicht.

EKD lehnt PID ab

Kritik an der BGH-Entscheidung hatte unter anderen der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hermann Barth (Hannover), geübt. Die PID bezwecke den Verbrauch und die Vernichtung von Embryonen. Auch das EKD-Ratsmitglied Tabea Dölker (Holzgerlingen bei Böblingen) sieht das Urteil kritisch. Das Recht auf Leben gelte ab der Verschmelzung von Eizelle und Samen. Ein Aufweichen dieses Grundsatzes führe zu zahlreichen Fragen, etwa welche Krankheiten eine Selektion rechtfertigten oder wer dafür Kriterien festlegen dürfe. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz befürchtet, dass sich Eltern Behinderter künftig zunehmend dafür rechtfertigen müssen, sich für das Kind entschieden zu haben.