28. Mai 2022

Bundesgerichtshof lockert Embryonenschutz

Quelle: idea.de

Bundesgerichtshof (BGH) hat Embryonenschutz gelockert.

Leipzig (idea) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Embryonenschutz gelockert. Bisher war es nicht erlaubt, Embryonen zu vernichten. Bei Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gilt der Grundsatz nicht mehr, befand der BGH am 6. Juli in Leipzig.
 

Bei dieser Technik werden Eizellen, die im Reagenzglas befruchtet wurden, auf genetische Krankheiten untersucht, bevor sie der Frau eingepflanzt werden. Um zu verhindern, dass vermutlich defekte Embryonen ausgesondert werden, hat der deutsche Gesetzgeber die PID verboten. Dennoch hatte ein Berliner Frauenarzt diese Methode angewandt. Dabei hatte er festgestellt, dass eine Schwangerschaft höchst wahrscheinlich zu einer Totgeburt, zum Versterben des Neugeborenen nach der Geburt oder zur Geburt eines schwerkranken Kindes führen werde. Der Gynäkologe ließ daraufhin die Embryonen absterben. Nach Ansicht der Bundesrichter verstieß der Arzt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Bei dessen Abfassung im Jahr 1990 habe es in Deutschland die PID noch nicht gegeben. Ziel des Gesetzes sei der Schutz vor Experimenten mit Embryonen gewesen. Eine Verpflichtung, Embryonen auch bei genetischen Belastungen der Eltern ohne Untersuchung in den Mutterleib zu übertragen, lasse sich daraus nicht ableiten. Zugleich betonten die Richter, dass der Freispruch für den Berliner Arzt keine Erlaubnis zu einer unbegrenzten Selektion von Embryonen anhand genetischer Merkmale sei. Man habe keinen Weg geöffnet, um durch die Auswahl von Embryonen die Geburt einer „Wunschtochter“ oder eines „Wunschsohnes“ herbeizuführen.

„PID ermöglicht Geschlechterwahl“

Das Urteil ist auf Kritik gestoßen. Nach Ansicht des gesundheitspolitischen Sprechers der christdemokratischen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese, lässt sich die PID nicht auf wenige schwerwiegende Erkrankungen begrenzen: „In den Ländern, in denen PID erlaubt ist, wird sie nicht restriktiv gehandhabt. Sowohl die Geschlechtswahl ist möglich als auch die Erzeugung eines Kindes zum Zwecke der Knochenmarkspende für ein anderes krankes Kind. Es werden auch Erkrankungen diagnostiziert, die – wenn überhaupt – erst in späteren Lebensjahren zu Problemen führen.“ Bei der Feststellung eines möglichen Defekts werde ein menschliches Lebewesen in der Frühphase seiner Entwicklung zerstört. Liese fordert, dass entweder das Bundesverfassungsgericht oder der Deutsche Bundestag den Embryonenschutz in Deutschland wieder herstelle.