22. Oktober 2021

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe

Quelle: ideaSpektrum Nr. 26 vom 30. Juni 2010

Klaus-Peter Grasse - idea-Redaktionsbüro Südwest

Nur das Recht von Ärzten und Angehörigen wurde gestärkt
 

K O M M E N T A R
von Klaus-Peter Grasse

Mit dem Urteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. So haben viele Medien getitelt. Auch nach Ansicht der EKD hat das Gericht das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt. Wenn es so wäre, dürfte es kaum Kritik geben. Doch wie wurde im konkreten Fall der Patientenwille ermittelt? Den Ermittlungen des Gerichts zufolge hatte die Patientin, die seit Oktober 2002 in einem Wachkoma lag, einen Monat zuvor mündlich den Wunsch geäußert, dass sie in einem solchen Fall keine künstliche Ernährung wünsche, sondern in Würde sterben möchte. Die Lebensrechtsorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA) berichtet, dass sich die Tochter erst nach Jahren an den Wunsch der Mutter erinnerte und dann aktiv wurde. Offensichtlich gab es weder Zeugen noch eine schriftliche Verfügung der Patientin. (Lesen Sie den vollständigen Kommentar, bestellen Sie ein Gratisexemplar ideaSpektrum per Email: [email protected] oder abonnieren Sie die E-Paper-Ausgabe unter www.idea.de)