21. Oktober 2021

Bundesgerichtshof erleichtert passive Sterbehilfe

Quelle: idea.de

Bundesgerichtshof: Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung nicht grundsätzlich strafbar.

Karlsruhe (idea) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Grundsatzurteil die sogenannte passive Sterbehilfe erleichtert. Danach dürfen lebenserhaltende ärztliche Behandlungen beendet werden, wenn der Patient dies verfügt hat. Das entschied das höchste deutsche Zivilgericht am 25. Juni in Karlsruhe.
 

Die Richter sprachen einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei, der der Tochter einer schwer kranken Frau zur Sterbehilfe geraten hatte. In dem konkreten Fall ging es um den Tod (Weiterlesen)