30. Juni 2022

Präses Schneider: Christlicher Glaube ohne Kirche nicht lebbar

Quelle: idea.de

„Ein bisschen“ Kirchenaustritt aus Sicht des EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider, unmöglich. Foto: EKiR/André Zelck

Frankfurt am Main (idea) – Kann man aus der Institution Kirche austreten und trotzdem weiter Mitglied der Glaubensgemeinschaft sein? Aus Sicht des amtierenden EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), ist ein solcher Schritt unvereinbar mit dem christlichen Glauben.
 

Dieser Glaube sei ohne Kirche nicht lebbar, schreibt er in der Juni-Ausgabe des evangelischen Magazins „Chrismon“ (Frankfurt am Main). Die Gemeinschaft mit Jesus Christus sei nur in verbindlicher und verlässlicher Gemeinschaft mit anderen Christen zu haben. „Unser Glaube braucht eine kirchliche Heimat, und unsere Kirchen brauchen kritisch-solidarische Gläubige“, so Schneider, der auch Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland ist. Er widersprach damit einen katholischen Kirchenrechtler, der eine Debatte um den Kirchenaustritt ausgelöst hatte. Hartmut Zapp erklärte 2007 gegenüber dem Standesamt Staufen zwar seinen Austritt aus der rechtlichen Institution Kirche – um so unter anderem Kirchensteuern zu sparen – wollte aber weiter aktives Mitglied seiner Gemeinde bleiben. Daraufhin klagte die Erzdiözese Freiburg und bekam im Mai beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Recht: Wer in der Kirche bleiben will, muss auch die Kirchensteuern zahlen. Ein Austritt nur aus der Institution sei nicht möglich, so der Gerichtshof.