28. Mai 2022

Werberat: Kaum Beschwerden wegen Verletzung religiöser Gefühle

Quelle: idea.de

Wegen der Verletzung religiöser Gefühle gehen beim Deutschen Werberat kaum noch Beschwerden ein.

Berlin (idea) – Wegen der Verletzung religiöser Gefühle gehen beim Deutschen Werberat kaum noch Beschwerden ein. Acht Bürger hätten sich im vergangenen Jahr mit dieser Begründung an den Werberat gewandt, teilte das zur Selbstkontrolle der Werbebranche eingerichtete Gremium am 16. März in Berlin mit.
 

Insgesamt waren 255 Anzeigen zu bearbeiten, neun weniger als 2008. 69 Werbekampagnen wurden beanstandet. In 54 Fällen stellten die Firmen nach einer Intervention des Werberats die kritisierte Werbung ein; in acht Fällen wurde sie geändert. Sieben Mal sprach der Rat eine öffentliche Rüge aus, weil die Unternehmen zunächst der Aufforderung zu einer Korrektur ihrer Werbung nicht folgten. 186 Beschwerden (73 Prozent) hielt der Werberat für unbegründet, zehn mehr als 2008. Als Verletzung religiöser Gefühle akzeptierte der Werberat die Kritik an einem Optikergeschäft, das eine als Papst verkleideten Puppe mit mehreren Babys auf dem Schoß im Schaukasten ausstellte. Zu Erläuterung war der Schriftzug „Babyklappe“ angebracht. Dadurch, so ein Beschwerdeführer, sei der Papst mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche in Verbindung gebracht worden. Nach dem Einschreiten des Werberats änderte der Optiker seinen Schaukasten. Hingegen hielt das Kontrollgremium die werbemäßige Verwendung der Begriffe Sünde und Hölle nicht für anstößig.

Häufigste Beschwerde: Diskriminierung von Frauen

Häufigster Beschwerdegrund mit 35 Prozent der Anzeigen ist der Vorwurf, Frauen würden diskriminiert. 2008 hatten 42 Prozent der Beschwerdeführer gegen eine angebliche Missachtung der Würde von Frauen protestierten. Bei gut einem Viertel der Werbemaßnahmen, über die sich Bürger 2009 beschwert haben, teilte der Werberat die Kritik, in den übrigen Fällen wies er den Vorwurf der Frauenfeindlichkeit zurück. Elf Prozent der Beschwerden sahen eine Gewaltverherrlichung, neun Prozent einen Verstoß gegen den Jugendschutz und vier Prozent eine Diskriminierung von Personengruppen. Der 1972 gegründete Werberat versteht sich als Schiedsrichter zwischen werbenden Unternehmen und umworbenen Verbrauchern. Getragen wird er vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft.