28. Mai 2022

Kontroverse um „Segnungsfeier“ für Homosexuelle

Quelle: idea.de

Der Pressereferent der theologisch konservativen Vereinigung, Pfarrer Martin Kugele: „glatte Missachtung“ des Synodenbeschlusses.

Karlsruhe (idea) – Verstößt eine kirchliche „Segnungsfeier anlässlich der Verpartnerung“ von zwei Homosexuellen gegen die Vorschriften der badischen Landeskirche? Diese Frage wird von Kirchenverwaltung und Evangelikalen kontrovers beurteilt.
 

Zum Hintergrund: Die Synode hatte sich vor sieben Jahren gegen Segnungs-Gottesdienste und Fürbittandachten für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ausgesprochen. Mit großer Mehrheit lehnte sie eine gottesdienstliche Begleitung homosexueller Partner ab, um eine Verwechslung mit dem Leitbild der Ehe und der kirchlichen Trauung auszuschließen. Eine geistliche Begleitung soll ausschließlich in der Seelsorge möglich sein, so der bis heute gültige Beschluss. Dennoch fand am 20. März in der für Besucher geöffneten Markuskirche in Karlsruhe eine gottesdienstliche „Segnungsfeier“ mit etwa 50 Teilnehmern statt. Die von der Gemeindepfarrerin Ulrike Bruinings gestaltete Feier orientierte sich am Ablauf einer Trauung: Einzug des Paares, Ansprache, Segnung einschließlich gegenseitigem Treueversprechen und Ringwechsel, danach Abkündigungen und Auszug während des Orgelnachspiels. Das am Eingang ausgelegte Liturgieblatt endete mit dem Dank an „alle, die den Gottesdienst mit ihren Beiträgen bereichert haben“.

Kirchensprecher: Es gab kein Glockengeläut

Nach Angaben von Kirchensprecher Marc Witzenbacher war es „eine nicht-öffentliche Veranstaltung, bei der keine Glocken läuteten und zu der auch nicht öffentlich eingeladen wurde“. Die Pfarrerin habe dargelegt, dass es sich um eine Form der geistlichen Begleitung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Rahmen der Seelsorge gehandelt habe. Den Gottesdiensthinweis habe sie als technisches Versehen erklärt.

Evangelische Vereinigung: Seelsorge nicht öffentlich

Dagegen bezeichnete der Vorstand der Evangelischen Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden die Veranstaltung als „glatte Missachtung“ des Synodenbeschlusses. Seelsorge geschehe im Amtszimmer eines Pfarrers oder in der Sakristei einer Kirche – „in jedem Fall aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit“. Was sich in diesem Rahmen ereigne, müsse der Pfarrer vor Gott verantworten, sagte der Pressereferent der theologisch konservativen Vereinigung, Pfarrer Martin Kugele (Bretten bei Karlsruhe), gegenüber idea.