18. Mai 2022

Käßmanns Alkoholfahrt: Hat Polizei Geheimnisverrat begangen?

Quelle: idea.de

Die frühere EKD-Ratsvorsitzende und hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann. Foto: Monika Lawrenz/LVH

Hannover (idea) – Hat die Öffentlichkeit aufgrund eines Geheimnisverrats von der Alkoholfahrt der früheren EKD-Ratsvorsitzenden und hannoverschen Landesbischöfin Margot Käßmann erfahren? Darüber ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Lüneburg.
 

Sie wurde von den hannoverschen Kollegen beauftragt, drei Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats zu bearbeiten, berichtet die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“. Es müsse geklärt werden, wie die Alkoholkontrolle in die Medien gelangte und ob Polizisten vertrauliche Informationen weitergegeben haben. Ein Rechtsanwalt vermutet, dass Polizeibeamte ein Geheimnis, das ihnen als Amtsträger anvertraut worden sei, unbefugt publik gemacht und dadurch die Rechte Käßmanns verletzt haben. Beamte dürfen von sich aus keine dienstlichen Informationen weitergeben. Bei Anfragen der Medien sind die Behörden aber verpflichtet, nicht zu lügen. Die „Bild“-Zeitung hatte am 23. Februar als erste Zeitung gemeldet, dass Frau Käßmann bei einer nächtlichen Autofahrt von der Polizei gestoppt wurde, weil sie eine rote Ampel übersehen hatte. Dabei stellte sich heraus, dass sie 1,54 Promille Alkohol im Blut hatte. Am 24. Februar trat die Theologin von ihren Ämtern zurück.