30. Juni 2022

Bundestag: Adoptionsverbot für Homopartnerschaften verfassungswidrig

Foto: Pixelio/Knipseline

(TS) Nach Ansicht einer Gutachterkommission des Wissenschaftlichen Dienstes beim Bundestag sei das Adoptionsverbot für homosexuelle Lebenspartnerschaften verfassungswidrig.
 

In diesem Zusammenhang forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, ein Ende der „verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben“. Bei Adoptionen müsse, so der selbst in einer Schwulenpartnerschaft lebende Beck, das Kindeswohl im Vordergrund stehen und „nicht eine vorurteilsbelastete Ideologie“. Derzeit wird homosexuellen Paaren nur das „kleine Adoptionsrecht“ zugestanden, bei dem ein Lebenspartner ein Kind adoptieren kann, das der andere Partner aus einer früheren Beziehung mitgebracht hat.

Schutz der Ehe im Grundgesetz reicht nicht

Das Gutachten der Bundesregierung bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2009, welches die Hinterbliebenenrente verhandelt und dabei festgestellt habe, dass sich eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen in der „auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner“ nicht unterscheiden. Dies habe nun, so die Gutachter der Bundesregierung, Auswirkungen auf das Adoptionsrecht. Allein auf den vom Grundgesetz definierten besonderen Schutz der Ehe zu verweisen reiche nicht, um schwulen und lesbischen Paarendie die Adoption von Kindern zu verwehren.