30. Juni 2022

Aktive Sterbehilfe muss tabu bleiben

Quelle: Bundesverband Lebensrecht e.V.

Bundesverband Lebensrecht

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann, bedankt sich bei Gesundheitsminister Rösler (FDP) für dessen klare Absage an aktive Sterbehilfe:
 

(Bonn/Berlin, 05.02.2010) Es ist ein erfreuliches Signal in unsere Gesellschaft, wenn sich der amtierende Gesundheitsminister und FDP-Politiker Philipp Rösler eindeutig gegen jede aktive Sterbehilfe ausspricht. Als Lebensschützer sind wir dem überzeugten Christen im Kabinett Merkel sehr dankbar für dieses eindeutige Zeugnis für die Unantastbarkeit des Lebensrechtes und der Menschenwürde. Wir begrüßen es, wenn der Minister zugleich betont, dass man selbstverständlich jedem Menschen „das Sterben so erträglich wie möglich machen“ müsse. Doch dies darf niemals auf Kosten des Lebensrechtes geschehen. Dem Minister ist zuzustimmen, wenn er sagt: „Aber aktive Sterbehilfe ist für mich absolut tabu. Weder wäre ich als Arzt dazu bereit, noch würde ich sie für mich persönlich in Anspruch nehmen.“ Dies hatte Rösler in einem Interview der „Bunten“ gesagt.

Der Bundesverband Lebensrecht unterstützt den Bundesminister ebenfalls in seinem Bemühen, in Deutschland die Palliativmedizin auszubauen und weiter zu fördern. Denn es dient der Menschwürde und dem Schutz des Lebens, dabei zu helfen, dass betroffene Menschen ihr irdisches Leben möglichst schmerzfrei und möglichst auch in ihrer gewohnten Umgebung beenden können. Es ist zudem zu hoffen, dass durch die Förderung der Palliativmedizin der Ruf nach aktiver Sterbehilfe weniger wird, weil durch Schmerzlinderung den Menschen wirklich geholfen werden kann.

Es ist zu hoffen und wünschen, dass die klare und unmissverständliche Haltung des FDP-Politikers in Fragen der Sterbehilfe sich bewusstseinsbildend auf Lebensrechtsfragen bei möglichst vielen Volksvertretern in den Regierungsparteien auswirkt. Weder beim Beginn des menschlichen Lebens noch beim Ende darf es Unklarheiten geben. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde und des Rechts auf Leben muss vom Augenblick der Zeugung bis zum natürlichen Lebensende klar und unmissverständlich gelten.

Martin Lohmann – Vorsitzender

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