28. Mai 2022

Berliner Ladenöffnung an Adventssonntagen verfassungswidrig

Quelle: idea.de

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Auffassung der Kirchen. Foto: Thomas Schneider

Karlsruhe (idea) – Die Öffnung von Läden an den Adventssonntagen in Berlin ist verfassungswidrig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht am 1. Dezember in Karlsruhe fest.
 

Damit bestätigte das oberste deutsche Gericht die Auffassung der evangelischen und der katholischen Kirche, dass die Freigabe aller vier Adventssonntage gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz verstoße. Sonn- und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt. Zur Religionsfreiheit gehöre, „Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern“. Ausnahmen vom Sonntagsschutz brauchten eine besondere sachliche Begründung: „Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genügen dafür grundsätzlich nicht.“

An restlichen Adventssonntagen dürfen Läden öffnen

Das seit November 2006 geltende Ladenöffnungsgesetz in Berlin ist das liberalste in Deutschland. Danach dürfen Geschäfte in der Bundeshauptstadt an allen vier Sonntage vor Weihnachten, „im öffentlichen Interesse“ an vier weiteren Sonntagen und an zwei Sonntagen „aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten“, geöffnet sein. Dagegen hatten die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das katholische Erzbistum Berlin geklagt. Nach Ansicht des Gerichts entspricht auch die Freigabe der nicht-adventlichen Sonntage dem vom Gesetzgeber zu gewährleistenden Mindestschutz nur, wenn tatsächlich ein öffentliches Interesse vorliegt. Für dieses Jahr wurde eine Übergangsregelung gewährt, so dass an den nächsten drei Adventssonntagen die Läden geöffnet sein können.

Kirchen und Politiker erleichtert

Kirchen und Politiker begrüßten das Urteil. Die EKD-Ratsvorsitzende, Bischöfin Margot Käßmann (Hannover), und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), erklärten: „Mit dem Sonntagsschutz wird eine wichtige soziale Institution gewahrt, die kulturelle Qualität des Zusammenlebens und der Raum für die Freiheit der Religionsausübung.“ Die Kirchen würden sich weiter dafür einsetzen, „dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe, der Besinnung und des Gottesdienstes erhalten bleibt“. Es sei ein „Tag für die Familie, für das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Initiativen und der Begegnung, ein Tag, der sich erkennbar von den Werktagen unterscheidet“. Nun werde es die Aufgabe der Bundesländer sein, die Balance zwischen Werk- und Sonntagen neu zu gestalten.

Kommerz darf nicht Vorrang haben

Die Präses der EKD-Synode und Vizepräsidentin des Bundestags, Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), bezeichnete die Entscheidung als Zeichen dafür, dass der Kommerz nicht Vorrang haben dürfe. Der Sonntag sei ein „Geschenk der Christen an die Gesellschaft“ und solle der Begegnung und der Gemeinschaft dienen. Auch der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU/CSU, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel (CDU), nannte das Karlsruher Votum „ein klares Signal gegen die völlige Ökonomisierung aller gesellschaftlichen Lebensbereiche“. Gerade die Adventssonntage seien vorrangig Tage für den Gottesdienstbesuch, für die Erholung von der Arbeit, für die Pflege der Gemeinschaftskultur und nicht zuletzt für die Familien.