29. Mai 2022

Ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit

Quelle: jungefreiheit.de


Rechtsanwältin Beatrix von Storch, AfD.
Foto: beatrixvonstorch.de

von Jörg Kürschner

„Da, wo es zu weit geht, fängt die Freiheit erst an“, hat der Kabarettist Werner Finck über seine Jahre in der Nazi-Diktatur gesagt, die ihn mit Berufsverbot bestrafte und ins KZ sperrte. Im angeblich so weltoffenen Deutschland hört die Freiheit seit langem auf, wo die Tugendwächter ihre Grundsätze der politischen Korrektheit bedroht sehen. Wer Merkels Willkommenskultur offen kritisiert, Flüchtlingskriminalität schonungslos anspricht oder gar die Unvereinbarkeit von Scharia und Grundgesetz behauptet, stellt sich gegen den politischen und medialen Mainstream.

Mit der Folge der sozialen Ausgrenzung und der gesellschaftlichen Ächtung. Thilo Sarrazin hat diese Folgen zu spüren bekommen, nachdem seine zutreffenden Analysen über die deutsche Gesellschaft zum Bestseller geworden waren. Da hatte die grundgesetzlich verbürgte Meinungsfreiheit obsiegt gegen die Politische Korrektheit.

Maas geht es um Politische Korrektheit

Seit Neujahr aber gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Hinter dem sperrigen Begriff versteckt sich nichts anderes als ein Zensurgesetz, das Bundesjustizminister Heiko Maas durchgesetzt hat; gegen ernstzunehmende Bedenken der meisten Verfassungsjuristen. Denn dem SPD-Politiker geht es weniger um die Meinungsfreiheit, was Aufgabe seines Amtes wäre, sondern um eine politisch korrekte Darstellung kontroverser Sachverhalte. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat es als erste zu spüren bekommen.

Mit Blick auf die massenhaften sexuellen Übergriffe von Nafris vor zwei Jahren in Köln empörte sie sich über eine offizielle Stellungnahme der dortigen Polizei auf Arabisch. „Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ Daraufhin sperrte Twitter den Account der Bundestagsabgeordneten wegen eines Verstoßes gegen Regeln über „Haß-Inhalte“ vorübergehend.

Damit nicht genug. Die Kölner Polizei erstattete Strafanzeige wegen möglicher Volksverhetzung, die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht. Bei einer Verurteilung drohen Storch eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren. Ermittelt wird auch gegen Alice Weidel, AfD-Fraktionschefin im Bundestag, die gegen den Maulkorb für ihre Parteifreundin protestierte.

Polemik ist zulässig

Beatrix von Storch hat mit ihrem Kommentar auf die schlimmen Folgen der von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu verantwortenden Masseneinwanderung hingewiesen. Dazu zählt auch die tödliche Messerattacke eines Flüchtlings auf ein deutsches Mädchen vor wenigen Tagen in der Pfalz. Dazu zählen auch die Sicherheitspoller vor den Weihnachtsmärkten. Dazu zählen auch die Sicherheitszonen für sexuell bedrängte Frauen am Brandenburger Tor zu Silvester. Und, und, und….

Storch hat sich polemisch ausgedrückt. Das mag nicht allen gefallen. Aber Polemik ist zulässig, Polemik muß erlaubt bleiben. Sonst wird die Sprachpolizei zur Denkpolizei mit der Folge, daß unbequeme Wahrheiten vielleicht noch hinter vorgehaltener Hand ausgesprochen werden. Wie einstmals in der DDR. So hat es nicht überrascht, daß Linken-Chef Bernd Riexinger die Anzeige gegen Storch ausdrücklich begrüßt hat.

„Mobil machen an allen Fronten ist jetzt die Devise“. „Kein fester Klassenstandpunkt“ hieß es in der SED-Diktatur, wenn jemand die vorgegebenen Sprüche nicht nachbeten wollte. Beatrix von Storchs Klassenstandpunkt ist ein anderer, ein im besten Sinne freiheitlich demokratischer.