20. Oktober 2021

Polizeibekannter Vergewaltiger aus Pakistan kann nicht abgeschoben werden

Quelle: jungefreiheit.de

Foto: www.justiz.sachsen.de

ZWICKAU. Trotz mehrerer Straftaten kann ein 38 Jahre alter Pakistani nicht abgeschoben werden, da sein Heimatland sich weigert, ihn zurückzunehmen. Das Zwickauer Amtsgericht verurteilte ihn am Donnerstag wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Der Hepatitis-C-kranke Quaisar S. hatte vergangenen Juli eine 19jährige Angestellte einer Spielhalle vergewaltigt und sie dabei mehrmals heftig in Wange und Lippen gebissen. „Er wollte sein Opfer anstecken“, sagte Staatsanwältin Cornelia Heiner der Bild-Zeitung. Erst ein halbes Jahr später erfuhr die junge Frau, daß sie nicht angesteckt worden war.

Die Polizei konnte den Täter auf den Überwachungsaufnahmen der Spielhalle identifizieren. Drei Monate zuvor hatte er mit einer Schreckschußwaffe in der Zwickauer Innenstadt um sich geschossen. (gb)