19. September 2021

Mordfall Maria L.: Tatverdächtiger ist afghanischer Flüchtling

Quelle: jungefreiheit.de

Foto: Thomas Schneider/agwelt

FREIBURG. Im Fall der getöteten Medizinstudentin Maria L. hat die Polizei einen Tatverdächtigen verhaftet. Es handelt sich dabei um einen 17 Jahre alten afghanischen Flüchtling. Der Verdächtige habe bislang keine Angaben gemacht, teilten die Ermittler auf einer Pressekonferenz am Samstag mit. Der Mann soll 2015 illegal nach Deutschland eingereist sein. Er war bei einer Familie untergebracht.

Ausschlaggebend war vor allem ein „markantes Haar“, das rund 18 Zentimenter lang, schwarz und blond gefärbt in der Nähe des Tatorts gefunden wurde. Anhand von Videoaufzeichnungen gelang es den Ermittlern daraufhin, einen jungen Mann mit einer auffälligen Frisur in einer Straßenbahn zu entdecken.

Am 30. November startete die Polizei mit der Fahndung. Am 2. Dezember konnte der Verdächtige von Streifenpolizisten festgenommen werden. „Nach der Identifizierung war für uns eindeutig, daß der soeben kontrollierte Mann, der Mann aus der Straßenbahn ist“, hieß es auf der Pressekonferenz.

Erster Mordfall Mitte Oktober

Der leblose Körper der Studentin war am 16. Oktober an der Dreisam hinter dem Freiburger Schwarzwald-Stadion gefunden worden. Sie war laut Polizei mit ihrem Fahrrad auf dem Rückweg von einer Studentenparty, als sie am Ufer des Flusses von einem Unbekannten vergewaltigt und getötet wurde.

Ermittler konnten an dem Körper der Toten später männliche DNS sicherstellen. Zudem wurde in der Nähe des Tatorts ein Fahrrad gefunden, auf dem dieselbe männliche DNS gefunden worden war. Insgesamt hatte die „SoKo Dreisam“ mehr als 100 Spuren gefunden.

Polizei darf DNS-Spur nicht vollständig auswerten

Wenige Wochen nach dem Mord an Maria L. wurde in dem rund 30 Kilometer entfernten Endingen die Joggerin Carolin G. vergewaltigt und ermordet. In diesem Fall wurden bislang noch keine brauchbaren DNS-Spuren des Täters gefunden. Die Polizei kann einen Zusammenhang zwischen den beiden Taten deshalb nicht ausschließen.

Die JUNGE FREIHEIT hatte Mitte November berichtet, daß die Polizei nicht das gesamte DNS-Material vollständig auswerten darf. Neben der DNS-Spur selbst und dem Geschlecht dürfen laut Strafprozeßordnung keine weiteren Merkmale ausgewertet werden. (ls)