28. November 2021

CDU-Politiker Krauß: „Kann Trauer über Tod Al-Bakrs nicht nachvollziehen“

Quelle: jungefreiheit.de

Foto: www.justiz.sachsen.de

DRESDEN. Nach dem Tod des syrischen Terrorverdächtigen Dschaber Al-Bakr haben die Grünen den Rücktritt des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) gefordert. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, daß es ein suizidgefährdeter Tatverdächtiger in einer sächsischen Haftanstalt schafft, sich umzubringen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag, Katja Meier.

Sollte Al-Bakr nicht rund um die Uhr überwacht worden sein, sei dies ein Skandal und entspreche nicht der üblichen Verfahrensweise. In diesem Fall müsse Gemkow die Konsequenzen tragen und zurücktreten.

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Rico Gebhardt, kritisierte: „Wenn sich ein Gefangener trotz angeblicher permanenter Überwachung erhängen kann, dann ist das ein handfester Justizskandal Wenn man dann noch die Umstände seiner Flucht und Ergreifung hinzuzieht, dann muß man dem Freistaat Staatsversagen konstatieren. Dafür gibt es keine Erklärungen oder Ausflüchte mehr.

CDU-Abgeordneter: „Kann die Trauer der Grünen nicht nachvollziehen“

Der sächsische CDU-Landtagsabgeordnete Alexander Krauß wies die Vorwürfe gegenüber der JUNGEN FREIHEIT zurück. „Ich kann die Trauer der Grünen über den Tod des Terrorverdächtigen Al-Bakr nicht nachvollziehen. Ich betrachte das auch nicht als die große Tragödie, als die der Vorgang nun dargestellt wird. Ich bin froh, daß Al-Bakr seine geplante Tat nicht ausführen und niemand anderen mit ins Verderben ziehen konnte“, betonte Krauß.

„Wäre er dauerhaft und lückenlos in seiner Zelle beobachtet worden, hätte es vermutlich Klagen über angeblich haftunwürdige Umstände gegeben. Und zwar von den gleichen Grünen und Linken, die sich nun über seinen Selbstmord empören.“

Ähnlich äußerte sich auch der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Feist. Auf Twitter schrieb er: „Linke, Grüne und SPD arbeiten sich an erhängtem ‪Al-Bakr ab. Bei Totalüberwachung hätten sie Verletzung der Privatsphäre beklagt.“ (krk)