26. Januar 2022

Kein Ermittlungsverfahren gegen Pastor Olaf Latzel

Quelle: jungefreiheit.de

Olaf Latzel: Kritisierte gemeinsames Gebet mit Moslems. Foto: privat

BREMEN. Die Staatsanwaltschaft Bremen wird kein Ermittlungsverfahren gegen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung von Religionen einleiten. Latzels Äußerungen seien strafrechtlich nicht relevant. Es habe keinen Anhaltspunkt für eine Straftat gegeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea.

Gegenüber dem Weser-Kurier teilte die Behörde zudem mit, daß der Pastor der St. Martini-Gemeinde „zweifellos herabsetzende Äußerungen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften getätigt“ habe, die jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Latzel hatte sich in einer Predigt am 18. Januar unter anderem gegen das gemeinsame Gebet von Christen und Muslimen gewandt: „Das ist Sünde, und das darf nicht sein. Davon müssen wir uns reinigen.“

SPD, Grüne und Linkspartei kritisierten die Predigt

Zur Frage, ob Christen mitmachen müßten, wenn Muslime sie einladen „zu ihrem Zuckerfest und all diesem Blödsinn“, sagte Latzel: „Nein, da müssen wir ganz sauber bleiben.“ Er mahnte Christen auch, keine Buddha-Statue – „so einen alten, fetten Herrn“ – in ihren Häusern aufzustellen: „Das ist Götzendienst.“ Außerdem wandte er sich gegen den „Reliquiendreck und -kult“ in der katholischen Kirche.

Vertreter aus Politik, Kirche und Medien warfen ihm daraufhin vor, Haß zu predigen. Unter den Kritikern war auch der höchste geistliche Repräsentant der Bremischen Evangelischen Kirche, Renke Brahms.

Ende Januar hatte die Staatsanwaltschaft eine Leseabschrift der Predigt angefordert und seither die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geprüft. Die Bremische Bürgerschaft stimmte am 18. Februar mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei für eine Resolution, in der Latzels Predigt verurteilt wird. Die CDU und die konservative Wählervereinigung „Bürger in Wut“ votierten dagegen. (idea/ho)