22. Januar 2022

Bayern: Abendmahl für Ausgetretene ist keine Amtspflichtverletzung

Quelle: idea.de

Foto: Jakob Ehrhardt/pixelio.de

München/Vöhringen (idea) – Evangelische Pfarrer, die einem aus der Kirche Ausgetretenen das Abendmahl reichen, begehen in Bayern keine Amtspflichtverletzung.

Das stellte der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in München fest. „Aus seelsorgerlichen Gründen“ könnten im Einzelfall auch ehemalige Kirchenmitglieder zum Abendmahl eingeladen werden. „Wer aus der Kirche ausgetreten ist und in einen Gottesdienst kommt, kann sich darauf verlassen, dass er willkommen ist“, so Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.

Zugleich bekräftigte der Landeskirchenrat den in den „Leitlinien Kirchlichen Lebens“ festgehaltenen Grundsatz, dass mit dem Kirchenaustritt alle Mitgliedschaftsrechte verloren gingen. Ausgetretene hätten zwar keinen Anspruch mehr auf Amtshandlungen wie Trauung, Bestattung und die Teilnahme am Abendmahl. In den Leitlinien werde aber auch gefordert, darauf zu achten, „dass die kirchlichen Angebote die Ausgetretenen weiterhin erreichen und sie zum Wiedereintritt einladen“. [Weiterlesen]