20. Mai 2022

Neue Hoffnung für christliche Kleinparteien

Quelle: idea.de

Foto: farblos/pixelio.de

Karlsruhe/Weissach/Gifhorn (idea) – Christliche Kleinparteien haben begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl am 25. Mai gekippt hat. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, begründete Präsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung in Karlsruhe.

Nach seinen Worten muss die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben. Das Urteil fiel mit fünf zu drei Richterstimmen. Damit gibt es bei der Europawahl im Mai in Deutschland erstmals keine Sperrklausel mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag die Drei-Prozent-Sperrklausel. Dagegen klagten 19 kleinere Parteien. Darunter war auch die christliche Partei für Arbeit, Umwelt und Familie (AUF). [Weiterlesen]