20. Mai 2022

Algerien: Christ darf nicht auf öffentlichem Friedhof bestattet werden

Quelle: OpenDoors

Foto: Jerzy/pixelio.de

(Open Doors) – Immer wieder werden Christen in Algerien öffentlich diskriminiert. So wurde nun einer christlichen Familie verweigert, ihren verstorbenen Sohn Lahlou Naroubi (24) auf dem öffentlichen Friedhof seines Heimatortes zu begraben. Nur eine Beerdigung nach muslimischen Bestattungsregeln sei auf dem Friedhof erlaubt, wurde ihnen mitgeteilt. Aufgrund dieser Forderung bestattete die Familie, die in Chemini in der nordalgerischen Kabylei wohnt, den Studenten lieber auf einem privaten Grundstück. „Die muslimische Gemeinschaft Cheminis informierte uns, dass ihre Religion es ihnen nicht gestatte, einen Christen gemeinsam mit Muslimen auf ein und demselben Friedhof zu begraben“, ergänzte Pastor Nordine Mahmoudik, der Naraouis Begräbnis geleitet hatte.

Diskriminierung von Christen an der Tagesordnung

Dieser Fall ist nicht der erste seiner Art. Bereits 2011 weigerte man sich in der Nähe, in Akbou, eine christliche Beerdigung zuzulassen. Die offizielle Begründung der Behörden lautete: „Der Islam duldet keine Bestattung von Ungläubigen neben Muslimen.“ Damals spendete die örtliche Kirchengemeinde ein Stück Land, auf dem Christen begraben werden konnten. Wer islamische Regeln nicht beachtet, bekommt Schwierigkeiten Christen und Nichtchristen geraten in Konflikt mit dem geltenden Gesetz, wenn sie die Beteiligung an islamischen Bräuchen verweigern. Am 27. Januar 2014 wurden zwei Algerier wegen Nichteinhaltung des muslimischen Fastens während des vorangegangenen Ramadans jeweils zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde vom Strafgericht in Sidi Aich in der Kabylei ausgesprochen. Auch das passierte nicht zum ersten Mal. Schon 2001 saß ein Restaurantbesitzer in Bejaia zwei Monate lang im Gefängnis, weil er sein Restaurant während des Ramadans auch tagsüber öffnete. 2010 wurde der 27-jährige Bouchouta Fares aus Oum El-Bouaghi im Süden Algeriens wegen Nichteinhaltung des Fastengebots zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von 100.000 Dinar (entspricht etwa 1.000 Euro) verurteilt. Im selben Jahr beantragte der Staatsanwalt in Ain El-Hamman, westlich von Bejaia, ein Jahr Haft für zwei Christen, die nicht gefastet hatten. Diese beiden kamen aber schließlich ohne Abbüßung einer Haftstrafe frei.

Diskriminierung ohne gesetzliche Grundlage

Es gibt in Algerien kein Gesetz, das dieses Verhalten von Seiten der Behörden rechtfertigt. Aber der Islam gilt als Staatsreligion. Wer immer die Regeln des Islam missachtet, muss daher mit der Beschuldigung rechnen, die Vorschriften des Islam missachtet und dadurch die öffentliche Ordnung gestört zu haben. Im vergangenen August kam es in der westlich von Bejaia gelegenen Stadt Tizi Ouzou zu einem Protest, bei dem Ortsansässige während des Monats Ramadan zu Hunderten in der Öffentlichkeit aßen und so gegen die Verfolgung von Andersgläubigen protestierten. Die Aktion war eine Reaktion auf die Verhaftung von vier Algeriern im Juli, die während des Ramadans tagsüber in einem dortigen Café gegessen hatten.

Algerien steht aktuell an 32. Stelle auf dem Open Doors Weltverfolgungsindex. Islamistische Gruppierungen üben immer mehr Druck auf die lokalen Behörden und die Regierung aus, was die Situation für Christen zunehmend schwieriger macht. Open Doors unterstützt Christen in Algerien mit Hilfsprojekten, Schulungen und Mikrokrediten zur Existenzsicherung.