29. Januar 2022

Christliche Hausschuleltern scheitern erneut vor Gericht

Quelle: idea.de

Foto: knipseline/pixelio.de

Darmstadt (idea) – Das Amtsgericht Darmstadt hat es abgelehnt, christlichen Hausschuleltern aus Südhessen das ihnen zum Teil entzogene Sorgerecht für ihre vier Kinder zurückzugeben. Dazu gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die 8- bis 14-Jährigen. Damit wurde der Familie die Möglichkeit genommen, nach Frankreich umzuziehen. Dort hätten sie ihre Kinder legal zu Hause unterrichten können, weil in Frankreich Hausunterricht im Gegensatz zu Deutschland erlaubt ist.

Das bestätigte der Anwalt der Familie, Andreas Vogt (Eschwege/Nordhessen), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Der Beschluss erfolgte am 18. Dezember und wurde den Eltern an Heiligabend zugestellt. Vogt wörtlich: „Diese skandalöse Rechtsprechung erinnert die Kindeseltern an die frühere DDR-Doktrin, dass ‚Republikflucht’ unbedingt verhindert werden muss. Die Familie ist jetzt quasi in der Bundesrepublik gefangen und darf die ‚Zonengrenze’ nicht überschreiten.“ Die Familie will nach den Worten von Vogt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen. [Weiterlesen]